Beiträge von R.-Peter

    Sicherlich sind sechs Monate und mehr nicht normal. Aber es spielen mehrere Faktoren dabei eine Rolle. Beispielhaft hier nur ein paar: Personalbestand, Umfang der Aufgabenbereiche der betroffenen Bearbeiter/innen und die Priorität der Angelegenheit. Die Priorität richtet sich danach, wie (lebens) erforderlich die Widerspruchsentscheidung ist. Da bei einem Fahrzeugkauf für mehr als 20000 Euro nicht davon ausgegangen werden muss, dass 100 Euro wirklich dem Betroffenen fehlen, ist die Priorität bestimmt nicht sonderlich hoch. Es gibt Fälle, da warten Betroffene mehrere Jahre auf einen Bescheid. Das ist zwar sehr ärgerlich aber Realität.

    In deinem Fall ist es ja nicht so, dass zwischenzeitlich nichts in der Angelegenheit getan wurde. Schließlich gibt es zumindest ein Schreiben vom 11.05.2021 und ihr habt auch miteinander telefoniert.Für mich soll aber das Thema hiermit beendet sein.

    Im Schreiben vom 11.05.2021 kam ja noch der Hinweis zur Rücknahme des Widerspruchs bis zum 16.06.2021. Vorher wird kein Widerspruchsbescheid ergehen, wenn du nichts machst. ich würde an deiner Stelle der Dienststelle nochmals kurz schriftlich mitteilen, dass du bei einem abweisenden Widerspruchsbescheid beabsichtigst zu klagen. Wenn du deinen Widerspruch nicht zurückziehst oder nicht gegen den Widerspruchsbescheid klagst, wirst du mit Sicherheit für die Entscheidung zahlen müssen.

    Was die Behördenmitarbeiter angeht, bringt es ihm mehr Freude einem Antrag stattzugeben als ihn zurückzuweisen. Letztlich ist es für den Bediensteten aufwendiger einen Antrag abzulehnen, weil er den Grund der Ablehnung darlegen muss. Ebenso ist es mit dem Widerspruchsbescheid. Im Widerspruchsverfahren muss eine Entscheidung getroffen werden, es sei denn, der Widerspruch wird zurück gezogen. Grundsätzlich ergehen stattgebende Widerspruchsbescheide kostenfrei, wobei zurückweisende Widerspruchsbescheide kostenpflichtig sind. Meistens werden dann mindestens 40 Euro fällig. Mit dem Schreiben hat die Behörde dir die Möglichkeit eingeräumt, dich kostenfrei aus der Sache zurückzuziehen. Beachte die Frist zum Zurückziehen des Widerspruchs. Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, kann gegen die Zurückweisung Klage erhoben werden. Ob die Voraussetzungen für die Erstattung der Förderung vorliegen, können tatsächlich nur Fachleute beantworten. Diese wären dann bei Hyundai oder im KBA zu finden. Solltest du erwägen, gegen den etwaigen zurückweisenden Widerspruchsbescheid zu klagen, solltest du einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fahrzeughomologation Erfahrung hat finden.

    Und jetzt habe ich es konkret. Die rechte MODE - Taste muss ein Augenblick gedrückt und festgehalten werden, dann springt das System auf "LIMIT". Danach kann mit der Plus- Minustaste die Geschwindigkeit festgelegt werden. Es ist möglich das Ganze vor Fahrtantritt einzustellen. Überwindet man während des Fahrens am Fahrpedal einen Druckpunkt, fährt man auch schneller als die eingestellte Geschwindigkeit und wird durch einen Warnton darauf hingewiesen. Genau wie der Tempomat lässt sich der Limiter mit der Plus- Minustaste unterbrechen.Einstelltasten.jpgAnzeige LIMIT ohne Angabe km h .jpgAnzeige LIMIT 50 km h.jpg

    Heute habe ich es ausprobiert - und tatsächlich, es hat geklappt. Nur ich schaffe es nicht, das Ding auf Anhieb einzustellen. Aber das kriege ich auch noch hin und kann dann an der alten Gewohnheit festhalten. :thumbup::thumbup: