Ich frage mich wirklich, ob man diese Funktionen wirklich einmal in Gebrauch nimmt. Nachdem ich hier im Forum von Schlüsselhüllen gelesen habe, habe ich für meine Frau und mich je eine bestellt und erhalten. Es sind geschlossene Hüllen. Zum Gebrauch verschwindet einer der Schlüssel in der Hosen- oder Handtasche. Zum Öffnen oder Schließen des Fahrzeugs benutzen wir die Griffe. Bisher habe ich die Tasten des Schlüssel habe ich nur am ersten und zweiten Tag wirklich benutzt. Um tatsächlich die Funktionen zu nutzen, muss man dann auch in Reichweite sein. Da kann ich auch gleich ins Auto einsteigen. Sollte mal der Bedarf bestehen, irgend etwas Fernschaltbares zu schalten, werde ich BlueLink nutzen.
Beiträge von R.-Peter
-
-
Hallo Jörg, ich selbst habe die Trendversion mit Zusatzpaketen, bis auf die elektrische Sitzverstellung ist mein Auto wie das Premium Modell . Was tatsächlich im Basispaket enthalten ist, kann ich auch nicht sagen. Möglich wäre aus meiner Sicht auch ein Navi ohne Zusatzfunktionen. Verkehrszeicheneinspielung, Radarwarner um nur ein paar Dinge zu nennen. Vielleicht ist es auch möglich, vom Händler (gegen Aufpreis) noch etwas freischalten zu lassen. Du kannst ja dort mal nachfragen.
-
Hallo Jörg, herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung,
so weit mir bekannt ist, ist lediglich das Kabel für 220 Volt dabei. Der so genannte Ziegel. Das Teil an dem Kabel, das Wechselstrom in Gleichstrom umwandelt, hat etwa die Größe eines Ziegels. EnBW Ladesäulen sind mit den entsprechenden Kabeln ausgestattet. Zumindest die beiden Säulen an denen ich geladen habe hatten die entsprechenden Kabel. Für mich war es am einfachsten, diese Säulen über die App von EnBW zu finden. Da ich nicht regelmässig fahren muss, lade ich Zuhause nur mit 220 Volt einphasig.
Was das Radio angeht, ist die Bedienung ziemlich intuitiv. Da muss man erst selbst einmal daran rumspielen. Was den Klang angeht, ist das System für meine Verhältnisse etwas basslastig. Und das DAB+ Radio macht schon Spaß. Ich höre hier im Großraum Hannover oft Sender aus Nürnberg.
Grüße aus Langenhagen
Peter
-
Dass bei dem Kona an einigen Stellen gespart wurde, haben wir ja schon vorher bemerkt. Trotzdem lassen wir uns den Spaß nicht verderben.
Aber nur den Programmcode ändern reicht nicht. Es müssen auch entsprechende Schaltungen und Bustechnik - Leitungen seitens der elektrischen Anlage der AHK vorhanden sein.
-
Bei zwei Meinungen zum selben Thema, habe ich selbst noch einmal recherchiert und bin fündig geworden. Gemäß Einbauanleitung für den Elektrosatz der AHK sind die Assistenzsyteme selbst abzuschalten. Die Einbauanleitung ist größer als 1,2 MB, daher habe ich den entsprechenden Passus kopiert.
Um Irritationen im Anhängerbetrieb zu vermeiden, sollten nachfolgende
Assistenzsysteme abgeschaltet werden :
• Einparkhilfe (PDC)
• Totwinkel- Assistent
• Querverkehrswarner
• Ausstiegsassistent
• Vogelperspektive
• und ähnliche Systeme
Ziehen Sie dazu Ihre KFZ-Betriebsanleitung zu Rate.
-
Was man schon einmal hatte, vermisst man schnell. Aber so oft fahre ich dann doch nicht mit dem Fahrradträger. Und wenn man es weiß, schaltet man eben die Sensoren ab. Dafür hatte mein vorheriger kein Lenkradschloss mehr.
-
Mit meinem Zwischenstecker werde ich selbst auch mal messen. Da ich für meine 1044 km bisher 1 mal am öffentlichen Lader und 3 mal in meiner Garage mit dem Ziegel geladen habe, wird es dann wohl einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ich zu brauchbaren Ergebnissen komme. Deine Info hat mich jedenfalls dazu inspiriert, das zu tun.
-
Sehr interessant, ich komme immer mehr dahin, einfach aus der Steckdose zu laden. Bis jetzt hat der Zeitfaktor keine Rolle gespielt.
-
Am 14.05.2021 unter #146 hatte EXaXXion sich dazu dahingehend geäußert, dass die nette Dame vom Amt telefonisch mitgeteilt habe, dass das System bei dem Fahrzeug/Bezeichnung die AVAS-Förderung einfach ablehne.... Daher glaube ich eher, dass das Problem, in der Programmierung des Programms zu suchen ist. Wenn mehrfach an dem Ergebnis, das das Programm ausspuckt, gezweifelt wurde/wird, wurde bestimmt auch die Programmierung überprüft. Darüber hinaus teile ich hinsichtlich des Personaleinsatzes die Meinung von tippex.
-
Hallo ralle01,
die Mitarbeiter*innen der Behörde haben nicht zu entscheiden, welche Person die Förderung bekommt. Sie haben lediglich die Voraussetzungen zu prüfen ob die Bedingungen für die Gewährung der Förderung vorliegen. Dabei können nur zwei Ergebnisse kommen - ja oder nein. Sicherlich werden auch Fehler gemacht. Für die Fälle, dass Antragsteller*innen die Entscheidung für falsch halten, gibt es das Widerspruchsverfahren. Diejenigen, die zu unrecht die Förderung erhalten haben, werden sich natürlich nicht melden. Bei den anderen wird jedoch neu geprüft, ob die Entscheidung richtig war. Zu 99 % sind beanstandete Entscheidungen aber rechtmäßig. Den Mitarbeiter*innen ist bewusst, dass nach dem Widerspruch die Klage der nächste Schritt ist. Sollte im Klageverfahren die Behörde unterliegen, kann es innerhalb der Behörden für die Mitarbeiter*innen und deren Vorgesetzte Ärger geben. Mit Sicherheit wird nicht nach Lust und Laune entschieden.