Ab 1. September 2018 kommt bei Erstzulassung eines Fahrzeuges der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kraftfahrzeugsteuer zur Anwendung. Nur für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge gelten weiterhin die Werte nach NEFZ (Ausnahmegenehmigung).
Gegenüber dem NEFZ werden nach WLTP überwiegend höhere Emissionswerte erwartet. Tarifänderungen beispielsweise am Steuersatz für CO2 (2 Euro je 1 g/km), am aktuell steuerfrei bleibenden Teil vom CO2-Wert (95 g/km) oder durch Umrechnungsfaktoren sind im Änderungsgesetz nicht vorgesehen.
Wäre interessant, zu welchem Stichtag die Kona-Besitzer, die 158 EUR/Jahr KraftSt bezahlen, ihr Fahrzeug angemeldet haben (bzw. was als Erstzulassungsdatum im Fahrzeugschein steht) und welcher CO2-Ausstoß im Fahrzeugschein (V.7) steht.