Ich habe heute mal recherchiert. Diesen Wechsel der Kühlflüssigkeit gibt es tatsächlich nur bei Hyundai zu Lasten des Kunden.
Beiträge von Wilhelm2
-
-
Danke für die Inputs.
Für mich stellt sich hier nur eine Frage:
Warum gibt es das nur bei Hyundai und nur beim Kona 2020, nicht etwa beim IONIQ 2020?
Ist es eine absolute Fehlkonstruktion oder einfach nur Unsicherheit des Herstellers?
Der Kundendienst bei Hyundai ist ja bekanntlich sehr drittklassig bis ärgerlich. Der Konzern selbst gibt nur sehr schwammige und vage Andeutungen von sich. Fast - so mag es scheinen - um juristisch nicht festgelegt werden zu können.
Zur Zeit fahren wir noch einen IONIQ Hybrid, mit dem wir auch erst nach juristischer Intervention einen eineindeutigen Gewährleistungsfall anerkannt bekamen.
Vor diesen verschiedenen Hintergründen wachsen die Zweifel, ob Hyundai mit seinem Kona tatsächlich geeignet ist.
-
Hallo an alle!
Ich bin hier neu im Forum, da meine Frau und ich uns mit dem Gedanken tragen einen Kona Electric zuzulegen.
Nach der Probefahrt, bei der uns das Fahrzeug sehr gut gefallen hat, saßen wir mit dem Verkäufer zusammen um unser Wunschfahrzeug zu konfigurieren. Dabei kamen wir auch auf die Wartungskosten zu sprechen. In diesem Zusammenhang teilte der Verkäufer uns mit, dass es sich lohnen würde, eine Serviceversicherung beim Leasing in Anspruch zu nehmen, da bei der 3. Inspektion der Akku gespült werden muss. Hier würde ein Betrag in Höhe von etwa 809,00€ auf uns zukommen. Die Serviceversicherung würde uns auch nur 32,00€ im Monat kosten.
Wir waren etwas sprachlos, denn eine notwendige Akkuspülung kennt hier offenbar nur Hyundai. Kein anderer Hersteller muss dies bei seinen Autos durchführen. Dies soll auch wohl nur bei dem Modeljahr 2020 der Fall sein.
Habt Ihr davon schon gehört? Und wenn ja, was soll dahinter stecken?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
André