Ich habe mir mal die Passage zum AVAS rausgesucht und damit dürfte klar sein, dass die Förderung bis zum 30.06.2021 vorgesehen ist. Die Aussage im Bescheid ist also falsch. Oder übersehe ich Etwas?
Zitat:
Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist.
Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig.
Merkwürdig finde ich die Aussage in meinem Bescheid, dass das Fahrzeug über kein AVAS verfügt. Das Abschalten des AVAS ist definitiv nicht mehr über einen Schalter möglich und zumindest beim rückwärts fahren piept er außen.
Kann dieser einfache Vorgang wirklich so oft falsch laufen oder wo ist da der Haken? Hat da der/die Bewilligende 2020 gelesen?