Das schreibt der ADAC:
Das sind Auswirkungen des WLTP
Direkte Auswirkungen haben WLTP und WLTC auf die Kfz-Steuer, die Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in der EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (CoC-Papier) und die Verbraucherinformationen (z.B. CO₂-Label etc.), die den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
So beeinflusst der WLTP die Kfz-Steuer
Im Rahmen der Umstellung von NEFZ auf WLTP wurde auch das Kfz-Steuergesetz angepasst. Seit September 2018 ist der CO₂-Wert nach WLTP ausschlaggebend für die Besteuerung, vorher war das der CO₂-Wert nach NEFZ.
Weil die offiziellen Verbrauchsangaben seither realistischer und damit höher ausfallen, steigen in der Regel auch die Verbrauchs- und CO₂-Werte. Und weil der Verbrauch bzw. der CO₂-Ausstoß Teil der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer ist, erhöht sich diese für neu zugelassene Modelle.
Für technisch absolut identische, aber neu gemessene Pkw, zahlt deshalb derjenige, der sein Auto nach dem 1. September 2018 zugelassen hat, in Einzelfällen zum Teil deutlich mehr Kfz-Steuer als ein Altbesitzer.
Für sogenannte Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die nach NEFZ typgenehmigt wurden, konnten die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit dieser konnten Lagerfahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmals zugelassen werden. Für sie ist weiterhin der CO₂-Wert nach NEFZ für die Steuerbemessung entscheidend. Wie hoch die Kfz-Steuer für ein beliebiges Auto ist, erfahren sie hier.
So beeinflusst der WLTP das CoC-Papier
Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) von Fahrzeugen, die nach der neuen Verordnung auf Basis des WLTP typgenehmigt sind, enthält im Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 (vorläufiger Stichtag) Angaben für WLTP und den veralteten NEFZ. Bei älteren Fahrzeugen weist sie den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen nur auf Basis des NEFZ aus.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/ab…snorm/wltp-messverfahren/