Beiträge von Freizeiter

    Ich macg das auch regelmäßig, hat bis jetzt immer beim 1. Versuch geklappt. Ich hab aber ein komisches Gefühl wenn ich das zulange mache.

    z.B. programmiert, und dann kam neulich noch ein Telefongespräch....wird die Energie wirklich von der Hochvoltbatterie abgezweigt, oder kann ich im üngünstigsten Fall nicht mehr starten weil die kleine Batterie leer ist.....

    Ich habe das gepostete Schreiben als Einwurfeinschreiben geschickt und heute die Antwort von Hyundai per mail hinterhergeschickt.

    Ich würde auf jeden Fall mit dem Schreiben von Hyundai Einspruch einlegen. Einspruchsfrist 4 Wochen, das müsste doch noch reichen....^^

    wenn Du mir Deine e-mail schickst leite ich Dir das Schreiben weiter....das gilt auch für alle die mich anschreiben.

    Ich hoffe Ihr habt alle vorausschauend rechtzeitig Einspruch gegen die Streichung des AVAS eingelegt.

    Hier mein Einspruch: und folgend die Antwort von Hyundai auf meine Anfrage

    Einspruch gegen den Vorgang FEM 40064481


    Der Einspruch richtet sich nur gegen die Streichung des Zuschuss für das AVAS System

    Die Richtlinie sagt aus:

    3.4 Voraussetzungen an die Förderung des AVAS – Eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das AVAS muss erteilt worden oder es muss Teil der Typgenehmigung sein. – Es muss den Anforderungen der UN-Regelung Nummer 138, Änderungsserie 01, über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung geräuscharmer Straßenfahrzeuge hinsichtlich ihrer verringerten Hörbarkeit bzw. der Verordnung (EU) Nr. 2017/1576 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an das Akustische Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen entsprechen


    Mein Fahrzeug Hyundai Kona Elektro MJ 20(150KW) LG-UP-3E mit der Fahrgestell Nr.:

    TMAK581GFLJ008066 aus CZ entspricht in vollem Umfang der geforderten Richtlinie, das AVAS ist auch nicht abschaltbar.

    Die AVAS Prämie ist nachzuzahlen.


    und hier die Antwort von Hyundai:

    Sehr geehrter Herr Puck,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass der BAFA-Antrag zur Förderung des AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) abgelehnt wurde, tut uns sehr leid. Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen:

    Ihr Hyundai KONA Elektro des Modelljahres 2020, mit der Fahrzeug-Ident.-Nummer TMAK581GFLJ008066, dessen Basismodell der Hyundai KONA Elektro DAB+ ist, verfügt über das AVAS Fußgängerwarnsystem. In der aktualisierten Typgenehmigung wird die Richtlinienkonformität bestätigt, so dass die zusätzliche Fördersumme in Höhe von EUR 100,00 in Anspruch genommen werden kann. Die entsprechenden Unterlagen zur Typgenehmigung liegen dem BAFA seit dem 26. Oktober 2020 vor. Insofern kann es hier zu einer zeitlichen Überschneidung mit Ihrem Antrag gekommen sein. Bitte machen Sie die Prämie geltend und legen dieses Schreiben Ihrem Widerspruch bei. Gerne stehen unsere Ansprechpartner in der Fachabteilung dem BAFA für Rückfragen zur Verfügung.

    Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem Hyundai KONA Elektro. Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!


    Ich hoffe ich konnte einigen noch helfen..:thumbup:


    Grüße vom Freizeiter












    Eben wurde mein Antrag genehmigt, aber AVAS ebenfalls abgelehnt.

    Habe mich jetzt an Hyunda gewendet zur Frage der Förderrichtlinien...bin mal gespannt und werde berichten.







    Kona EV 2020 Sunset Red Premium 150 KW made in CZ

    Hier mein neuester Tip zu AHK.

    Allen aus Norddeutschland die noch keine Entscheidung getroffen haben sollten sich mal bei ahk-preisbrecher.de erkundigen, hat zwar kaum Termine frei, aber im persönlichen Gespräch ist vieles einfacher.

    Gruß und viel Erfolg

    Hallo ans Forum, hier noch ein Nachtrag zur AHK ....

    Hyundai antwortet auf meine Anfrage wie folgt...


    Sehr geehrter Herr Puck,

    besten Dank für Ihre E-Mail. Folgendes können wir Ihnen mitteilen:


    Es ist richtig, dass für das oben genannte Fahrzeug eine Anhängelast gebremst und ungebremst von 300 kg sowie eine Stützlast von 100 kg durch den Hersteller freigegeben ist. Aufgrund der geringen Nachfrage bieten wir jedoch im Rahmen unseres Hyundai Originalzubehör-Programms keine Anhängezugvorrichtung an. Ob eine solche auf dem freien Zubehör-Markt erhältlich ist wurde von uns nicht geprüft


    Gerne haben wir Sie informiert und bleiben Sie gesund!

    Uwe Wazal
    Teamleiter Kundenbetreuung
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    daraus lese ich, das ich eine AHK anbauen kann die für Anhänger und Fahrradträger geeignet ist, aber Hyundai hält sich da raus.


    Gibt es schön Infos über Anbauten in Norddeutschland, ( Kupplung vor Ort vertröstet mich auch nur und ist viel zu weit weg.)


    Danke für Infos

    Gruß Freizeiter