Beiträge von PrinceOfDarkness

    Elektroautos wurden ja nach 2020 zunehmend verkauft, bis Ende 2023 der Einbruch kam. Es müssten also bis Ende 2026 dreijährige Leasingfahrzeuge zunehmend auf den Markt kommen, bei gleichzeitig schleppender Nachfrage. Zudem die Neuwagen, die zwischengelagert sind.

    Unser Octavia läuft auch noch gut, ich würd ihn aber gerne weiter verkaufen, so lange das so ist.


    Ich hatte vor 31 Jahren mal eine Marktstudie zum Thema Elektroautos gemacht. Die Fotos aus den Pressemappen sind mir neulich mal wieder in die Finger gekommen. Das war eine ganz andere Zeit, Blei- oder Nickelbatterien. Aber praktische alle deutschen Hersteller waren aktiv.

    So, zurück von Besichtigung und Probefahrt. Anstengend, aufschlussreich, aber ein neues Auto haben wir noch nicht. Warum nicht?

    - Erstes Inspektionsintervall um 4500km überschritten. Der Verkäufer wand sich wie ein Schlangenmensch, aber eine schriftliche Bestätigung, dass die Garantie erhalten bliebe konnte er nicht zusichern. Seinen Worten nach wäre es in der Praxis angeblich kein Problem wegen interner Abstimmung Händler - Hyundai, aber etwas belastbares konnte er nicht liefern

    - Das Auto zog merklich nach rechts, auch bei abgeschaltetem Spurhaltassistenten. Beim Reku-Bremsen wurde es mehr. Der rechte Vorderreifen war durch einen einer anderen Marke ersetzt. Das ist rechtlich zulässig, aber natürlich nicht zu empfehlen. Der einzelne gewechselte rechte Vorderreifen und das Ziehen nach rechts passen jedenfalls in ungünstiger Weise zusammen...

    - Was ich auch nicht so toll fand: Die Ladegrenzen waren für AC und DC jeweils auf 100%. Laut Verkäufer haben sie ihre Elektroautos alle so geladen herumstehen, überhaupt kein Problem. ;)


    An sonsten gefiel mir das Auto gut, das Fahren weitgehend mit einem Pedal äußerst angenehm, Bedienung verstehbar, die allgemeine Machart gut. Für 60tkm war der Wagen prima in Schuss und klang und fuhr einwandfrei.

    Jetzt suche ich also weiter nach einem anderen Kona.


    Ein lustiges Detail bei unserer Autosuche ist, dass unser aktuelles Auto vom technischen Stand 1996 ist, es war schon 11 Jahre in Produktion, als wir es vor 17 Jahren kauften. Da steht uns wohl eine Umlernkurve bevor, besonders meiner Frau...


    Eure Hinweise hier und in anderen Threads waren sehr nützlich für mich, ich konnte so viel gezielter nach Schwierigkeiten Ausschau halten. Vielen Dank für Eure Beiträge, das ganze Getippe lohnt sich, da profitieren andere von!

    Danke für das Untersuchen des Sachverhalts und Deine Antworten!

    Ich habe inzwischen mit einem authorisierten Händler telefoniert und der Verkäufer schien sattelfest zu sein. Er bestätigte mir, dass die Garantie auf einen Verkauf über authorisierte Händler beschränkt sei. (Wobei, was soll er auch anderes sagen...). Der Wagen aus Frühjahr 2021 habe die 5+3 Garantie, ich bekäme einen Schrieb und könnte damit bei der Real Garant die Garantie auf mich ummelden. Das klang soweit ganz plausibel und natürlich nach einer umfangreichen Garantie.

    Morgen weiß ich schon etwas mehr und werde berichten.

    Ich beziehe mich auf diese aktuelle Hyundai-Webseite:

    Garantien
    www.hyundai.com


    Wenn ich da die Garantiebedingungen runterlade bekomme ich den oben genannten Paragraphen.

    https://dmassets.hyundai.com/is/content/hyundaiautoever/garantiebedingungen-hyundai-eMobility-8-Jahrepdf


    8 Jahre Batterie-Garantie gab es so weit ich weiß von Anfang an. Die sind aber offenbar nicht nur an eine vollständige Inspektionshistorie gekoppelt wie ich erwarten würde, sondern auch daran, durch welche Hände der Wagen gegangen ist.

    Ist denn Real Garant auch für die ersten 5 Jahre der Fahrzeuggarantie und für die Batteriegarantie zuständig?

    Das Erfragen mit der FIN kommt mir schwierig vor, ich würde das ja gerne vor dem Kauf herausfinden und lange wird ein Händler mir den Wagen nicht reservieren wollen.

    Bei Hyundai habe ich heute schon per e-Mail angefragt, mal sehen, ob da was kommt. Deren Kontaktformular war defekt.


    Was jemandem hier im Forum vorliegen könnte sind die schriftlichen Garantiebedingungen von damals. Das wäre dann etwas konkretes.

    Die Einstufung von ALD als authorisiert oder nicht kann nur Hyundai vornehmen. Als Händler führen sie die auf ihrer Seite nicht. Aber oft gibt es ja nicht nur schwarz und weiß.

    Hallo zusammen,

    wir haben vor, einen gebrauchten Kona mit großer Batterie zu kaufen, das hier ist mein erster Post in diesem tollen Forum.

    Durch Eure Beiträge wurde ich darauf aufmerksam, dass Hyundai bei der Garantie aktuell diese Einschränkung macht:


    "§ 7 Eigentümerwechsel

    Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an

    einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten

    nicht als Wiederverkäufer."


    Kann mir einer von Euch sagen, wie die Garantiebedingungen 2020 und 2021 waren? Auf die käme es ja an.


    Ein Anruf beim ALD-Leasingverkauf ergab die Antwort, dass der Verkäufer von sowas in seiner Karriere noch nie gehört habe. In den Vertrag dürfe er schreiben, dass die 5 Jahre Herstellergarantie bestehen, nicht jedoch dass 8 Jahre Batteriegaranie bestehen. Angeblich weil er ja nicht sagen könne, ob ich die Inspektionsintervalle fortan einhalten würde, obwohl dass ja auch die 5-Jahres Fahrzeuggarantie betrifft. Das passt nicht so recht zusammen.


    Auf die Fahrzeug- und Batteriegarantie von Hyundai würde ich ungerne verzichten, daher ist das für mich eine wichtige Fragestellung und ich würde mich freuen, wenn Ihr mir meine Frage oben beantworten könnt.