Die EU-Verordnung lässt selbstverständlich Spielraum in der Umsetzung zu. Übersteuerung ist ja zulässig, und da steht nicht, dass man dann die komplette Verkehrszeichenerkennung abstellen muss, sondern man dürfte auch den Ton abstellen. Mercedes hat das so gemacht, funktioniert wunderbar.
Den Ton ausstellen und die Verkehrszeichenerkennung weiter nutzen kannst Du beim Kona doch auch.
Ich sehe hier nicht den Unterschied zu Mercedes.
Fakt ist, dass für alle Neufahrzeuge spätestens ab Juli 2024 bei Überschreitung des Tempolimits eine der folgenden Warnungen erfolgt:
- als akustischer Alarm per Warnton
- als Vibrationswarnung, etwa am Lenkrad
- als haptisches Feedback durch Widerstand im Gaspedal
- durch die automatische Drosselung der Geschwindigkeit, etwa per Reduktion der Motorleistung
Fakt ist auch, dass man diese zwar deaktivieren darf, die Warnung aber bei jedem Neustart wieder aktiv ist, so wie aktuell auch beim Kona.
Spielraum zur Verbesserung gibt es hier also nur soweit, dass man die Deaktivierung des Warnsignals noch etwas erleichtern könnte oder man zwischen den 4 o.g. Warnmöglichkeiten auswählen könnte.
Wenn man das Assistentenmenü auf die Favoritentaste legt, geht das deaktivieren aber sehr schnell und einfach.
Schneller würde es nur gehen, wenn man die Deaktivierung direkt auf die Favoritentaste legen könnte (fraglich, ob das dann aber auch den Vorschriften entsprechen würde).
Auch Mercedes wird sich spätestens ab Juli, wie auch alle anderen Hersteller nicht vor dieser Vorgabe drücken können.
Ich würde mir tatsächlich noch die Option wünschen, dass man selber ein Limit einstellen kann (idealweise sowohl für innerorts wie außer Orts), ab welcher Überschreitung eine Warnung erfolgt. Das ändert aber nichts daran, dass man auch diese Option immer bei jedem Neustart neu auswählen muss, da die Vorgabe keine Toleranz erlaubt.