Ich empfehle dringend bei jedem Schadensfall, der über 2.000 Euro liegt bzw. bei Personsnschaden, seine Verkehrsrechtschutz mit einzubeziehen und sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Bei Personenschaden bei einem selbst und/oder Mitfahrenden steht oft erhebliche Schadensersatzansprüche im Raum. Das sollte besser niemand ohne Rechtsbeistand machen.
Zudem stellen gegnerische Versicherungen gern Sachverhalte in Frage. Wenn klar ist, dass Anwälte gegenüber stehen und ggf. gerichtliche Klärung angestrebt werden würde - dabei fallen Entschädigungen zumeist höher aus, als außergerichtliche Einigungen, dann regulieren Versicherung zumeist einvernehmliche....
So meine persönliche Erfahrung!
Zudem bezahle ich meinen rechtlichen Verkehrsrechtschutz jährlich und wenn ich Hilfe benötige, dann fordere ich diese auch ein.
Am Ende wird die gegnerische Versicherung die entstandenen Kosten übernehmen müssen.
Daher halten Versicherungen dann auch schnell inne...
Meine Verkehrsrechtschutz hat noch nie eigenes Geld "investiert" müssen, daher ergibt sich auch keine Nachteile, da sie/ich ja keinen eigenen Schaden hatten.
Alle Kosten stellte meine Verkehrsrechtschutz bisher zu 100% der Gegenseite in Rechnung.
Und ich konnte mich zurück lehnen und mich um mich selbst kümmern.
Meine Vertragswerkstatt hat genauso gehandelt und gut ist.
Ja, dadurch entsteht höhere Kosten bei der Schadensregulierung und dadurch steigen auch die Versicherungsprämien... die ZAHLE ich sehr gern für meine persönliche Absicherung und guten Versicherungsschutz!
YOU GET, WHAT YOU PAY!