Die Vorschriften zur Erteilung und anschließenden Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sind in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. § 19 StVZO zufolge bleibt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, in der Regel bis zu dessen Außerbetriebsetzung bestehen. Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn
Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“
Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt.
Quelle:
Erlöschen der Betriebserlaubnis - Bußgeldkatalog 2023 (bussgeldkatalog.org)