Also wir hatte jetzt schon mehrere i30, i20 und jetzt auch den Kona im Haushalt.
Teilweise EU Fahrzeuge ... teilweise DE (auch gleichzeitig EU und DE jeweils mit AHK) und nie war da ein Unterschied außer den verschiedenen Ausstattungsvarianten.
Ein solcher Unterschied würde den Herstellungspreis für Hyundai auch eher in die Höhe treiben weshalb von so etwas herstellerseitig in der Regel verzichtet wird.
Ich tippe da also eher auf einen fehlerhaften Eintrag in der Zulassung.
600 kg wäre nämlich der Wert beim 2WD und 4WD ungebremst, vielleicht ist da auf der Zulassungsstelle beim Übertrag aus dem COC Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) etwas schief gegangen.
Einfach mal zu einem deutschen Händler ... am besten zu dem der auch die Wartung
zukünftig macht. Der weiß das sicher ...
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