Erst nach dem Einschalten eines Anwalts wurde die komplette Summe für die Reparatur überwiesen...
Aus diesem Grund bei einem entstandenen Haftpflichtschaden sofort einen Anwalt übergeben, dieses Recht hat man. Viele Werkstätten arbeiten mittlerweile mit Kanzleien zusammen über die man das komplett abwickeln kann. Und man muss sich - außer mit der Schdensmeldung - um nichts kümmern.
Auch wenn´s OT ist, wenn die gegerische Versicherung die HUK oder HUK24 ist, kann´s passieren, dass die Dir nicht die komplette Summe überweisen, weil in einer ihrer Partnerwerkstätten wärs ja billiger gewesen!
Due HUK versucht es immer wieder, fällt aber immer wieder auf die Schnauze

HUK kürzt Reparaturkosten und verliert vor Gericht
HUK kürzt Reparaturkosten und verliert vor Gericht. Ein Urteil von großer TRAGWEITE. Damit dürfte das Kürzen schwerer werden!
kanzlei-schleyer.de