Ich empfehle dringend bei jedem Schadensfall, der über 2.000 Euro liegt bzw. bei Personsnschaden, seine Verkehrsrechtschutz mit einzubeziehen und sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Nochmal, und nun als Link. Zu beachten wäre dann der Satz am Anfang "
Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt übernehmen.
"
Und da ist die Schadenshöhe egal. Stellt sich ja auch oft erst im Verlauf heraus. Es macht nicht viel Sinn seine eigene RS mit ins Boot zu holen, warum auch. Die brauchen auch nicht mal zu wissen das man evtl. einen Rechtsstreit hat. Und so wie du schreibst das Versicherungen gerne etwas in Frage stellen, bist du ein Risikofall bei deiner RS, auch wenn sie nichts zahlen.