Beiträge von silky-bro

    rubberduck

    ja, wenn ich in deinem link richtig lese, dann darf man heute PKW gar nicht mehr schleppen. Zumindest sind die nötigen Genehmigungen wohl schwer zu bekommen. (Was heute wohl auch richtig ist.)

    Das hab ich früher oft gemacht. Später auch immer ne Stange im Auto gehabt, weil man nicht sicher sein konnte, dass der Hintermann das mit dem Bremsen hinbekommt.

    Auch schon mal ein Auto vom Schrottplatz 100km nach Hause zum Schlachten.


    Das macht aber auch den Unterschied. Hat man tatsächlich einen Notfall oder will man das Schleppen nicht bezahlen.

    Genau wie du schreibst, das macht heute keiner mehr. Und im Zweifel ist "geeignet" echt dehnbar. Ist der unbewachte, unbeleuchtete Parkplatz für das Fahrzeug, dass sich nicht verriegeln lässt geeignet?


    Wenn dann jemand der Meinung ist, es hätte eine geeignete Stelle gegeben, dann muss man die 25 Euro zahlen. Ärgerlich, aber akzeptabel.

    Das ist auch missverständlich

    Finde ich nicht.

    "Wenn sich gar kein Rad dreht, dann ist alles möglich. Pritsche/Nachläufer"

    Was kann man anders als ,wenn alle Räder auf Pritsche oder Nachläufer sind, verstehen?


    Das war lediglich der Hinweis, dass wir uns um die drei linken Bildern gar nicht kümmern brauchen.


    Bitte ausführen. Lerne gern.

    Bisschen Info findest du auch hier:


    Oder meint silky-bro sowas wie ein Gespann aus Wohnwagen und normalem Auto

    Also, bin kein Anwalt. Lerne also gern .

    Früher haben wir alle an-. ab- oder geschleppt. Hat uns alles nicht so interessiert.

    Was man dann "gewusst" hat war, dass es für das Abschleppen aus einer Gefahrensituation keinen LKW-Führerschein und der "Geschleppte" gar keinen Führerschein brauchte.

    Für das "geplante Schleppen" ob nun Wohnmobil mit PKW dahinter oder nur den Wagen des Kumpels zur Werkstatt vorne LKW- hinten PKW-Führerschein nötig war.

    Heute ist es anders.

    Da hat und ändert sich vieles. Und vieles hat man nicht gewusst.

    Ich hab schon öfter fahruntaugliche Fz zur Werkstatt geschleppt.

    Das habe ich auch. Dann vor 2-3 Jahren sollte der Wagen einer Bekannten zur Werkstatt. Dann mal etwas gelesen und bei der Polizei gefragt. War mir dann alles zu viel. Hab das dann von einem Bekannten, der das beruflich macht machen lassen.

    In §33 und §70 StVZO steht glaube ich was dazu.


    Unterscheidung von Schleppen und Abschleppen
    Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen…
    daubner-verkehrsrecht.info

    Die StVO spricht auch bei Privatpersonen von Abschleppen mit ganz klaren Regeln

    Ja, man kann ein Fahrzeug von der Autobahn Schleppen oder Abschleppen. Ich hatte da glaube ich die Begriffe getauscht. Sorry!

    Das eine ist raus aus der Gefahrensituation. (ohne besondere Genehmigung und Anforderungen). Also Abschleppen.

    Das andere z.B. zur gewünschten Werkstatt oder bis nach Hause. Also Schleppen.


    Ich versuche zu Ändern.

    So hatte ich das mit den Bremsen auch im Hinterkopf. War mir aber nicht sicher. Beim Vorgänger ist die Feststellbremse separat.


    Das private Schleppen und Abschleppen ist mittlerweile wohl eine Seltenheit. Privat hat keiner das Equipment zum Abschleppen und die Formulare für die private Schleppgenehmigung sind mir zu viel Arbeit.


    Wenn ich also nicht sicher weiß, ob ich meine hintere Achse frei rollbar bekomme, immer den Abschlepper beim Anruf darauf hinweisen.

    Das ist doch ein Spindelmotor, wenn die Parkbremse aktiviert ist, dann bleibt die auch ohne 12V, muss ja so sein.

    Ein Spindelmotor wäre vom Effekt vergleichbar zum Federspeicher. Hält die Bremse ohne Strom/Druckluft.

    Darf also nicht aktiviert sein.

    So weit ich weiß, funktionieren P und Feststellbremse unterschiedlich. Hab gerade keine Lust nachzulesen. Insbesondere am Berg, soll man immer die Feststellbremse nutzen.


    entscheidend ist:

    "... rollenden Hinterrädern ..."

    Wie auch immer man das bei den unterschiedlichen Modellen hinbekommt.

    Wichtig ist auch, für selbst abschleppen MUSS der warnblinker aktiv sein. Ohne 12v also kein schleppen.

    Früher hat man das nicht so ernst genommen. Schleppen, abschleppen war das gleiche. Das ist es nicht. Abschleppen ist das entfernen aus einer Gefahrensituation. Z.B. runter von der Autobahn. Zum Schleppen braucht jede Privatperson eine Genehmigung und natürlich die entsprechende Führerscheinklasse.

    Mein Booster (zur Starthilfe) hinter dem Fahrersitz hat eine Warnblinkfunktion. Zum Schleppen sollte das reichen.

    Bei SX2 gibt es offiziell keine Variante mit Achse direkt am Boden.

    3 Leute - 4 Meinungen.

    Wenn man nicht dauerhaft auf N und OFF schalten kann, dann hat Elsbett recht.


    Wenn sich gar kein Rad dreht, dann ist alles möglich. Pritsche/Nachläufer


    Wenn es keine Federspeicher o.ä. gibt, dann sollten bei abgeklemmter 12V-Batterie die Hinterräder doch freilaufend/rollend sein. Oder?


    In beiden Manual steht:

    "Wenn das Fahrzeug von einem Abschleppwagen ohne Nachläufer abgeschleppt wird, müssen immer die Vorderräder angehoben werden, nicht die Hinterräder."

    "... rollenden Hinterrädern ..."


    Von entkoppelten E-Motoren sehe ich da nichts. Ich würde ein Automatik- oder e-Auto nie mit rollender Antriebsachse abschleppen. Dazu fehlt mir das Wissen. Hinterher weiß man es immer besser ist nicht so meine Sache. Wenn ein Abschlepper weiß was er da macht, - er ist der Profi mit Versicherung.


    AFAIK: Abschleppen in Neutral würde mit drehenden Vorderrädern prinzipiell funktionieren,

    lt. zweitem Bild von Elsbett geht das nicht.

    Da steht:

    "... , dürfen nur kurze Strecken bis max. 10 m mit einer Geschwindigkeit von max. 5 km/h zurückgelegt werden. Dabei muss sich das Getriebe in der Neutralstellung (N) befinden ..."