Beiträge von thomas4golf

    Hallo Friederike,


    Zitat

    Ich bin seit 4 Wochen stolze Besitzerin eines 4 Jahre alten Hyundai Kona - Allrad und 177 PS.


    Ich habe mir im Nov.'22 gleiches Modell (EZ 12/19) gekauft und hatte das selbe Problem.


    Nach zwei Hyundai-Händlern in Berlin (die mir beide sagten, dass die Außentemperatur zu niedrig ist und es wieder funktioniert, wenn es wärmer wird), war ich dann beim Dritten, wo mir endlich die Lösung gegeben wurde: Es liegt an der Batterie, die nicht mehr genug Leistung bringt, da der Wagen vor Dir wahrscheinlich zu wenig bewegt wurde.


    Empfohlen wurde mir ein elektronisches Ladegerät zu kaufen und drei, vier Nächte die Batterie damit wieder zu laden.


    Das habe ich gemacht und siehe da, selbst bei 2°C Außentemperatur und 88°C Betriebstemperatur funktionierte dann die Start-/Stoppautomatik.


    Gekauft, habe ich mir dieses Ladegerät (die 4A reichen aus), da es auch eine 'Wintereinstellung' hat und dadurch langsam lädt: Einhell Ladegerät


    Ich hoffe geholfen zu haben.


    Gruß,


    Tommi


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    Moin,


    nicht ganz!


    Wenn ich das richtig sehe, hast Du auch keinen Kona N. Dem entsprechend brauchst Du, wenn Du Dir die Schmiedefelgen 19" auf Deinen Kona machen möchtest, diese Herstellerbescheinigung von Hyundai:


    Hyundai-Herstellerfreigabe.jpg


    In der wird erklärt, dass Du diese Felgen mit der korrekten Reifengröße auf Deinen Kona montieren kannst, da es freigegebene Originalfelgen sind.


    Nun bekommst Du zu den Spurplatten "nur" ein Teilegutachten. In diesem wird gezeigt, welche Spurplattenbreite mit welchem Reifen wo auf dem Kona erlaubt sind:


    Eibach-Teilegutachten.jpg


    Da sich die Radhäuser vorne und hinten beim Kona unterscheiden, muss man in diesem Fall (ohne eine Kotflügelverbreiterung montieren zu müssen) zwei verschiedenen Spurplattenbreiten nehmen: Vorne nämlich 15mm und hinten 20mm.


    Willst Du es breiter, werden Kotflügelverbreiterungen benötigt, da die Reifen sonst aus den Radhäusern herausragen.


    Mit diesen beiden Bescheinigungen gehst Du dann zum TÜV und erhältst eine Betriebserlaubnis (Kosten waren bei mir 55,-€), die Du dann im Kona mitführen musst. Und beim 'nächsten Besuch' bei der Zulassungsstelle, musst Du die Betriebserlaubnis vom TÜV vorlegen und in Deinen Fahrzeugschein eintragen lassen. Wann dieser Besuch sein muss, ist nicht vorgeschrieben! ;)


    Die jetzt montierten Kona N Felgen sind nun meine Sommerreifen (gelb markiert im Eibach-Teilegutachten). Die 18" Serienfelge bekommt dann im Herbst Winterreifen und kann dann lt. Eibach-Teilegutachten mit der richtigen Reifengröße (grün markiert im Eibach-Teilegutachten) auch mit den Spurplatten gefahren werden, ohne den Kona nochmal vorführen zu müssen.


    Machst Du Dir natürlich 'Ganzjahresreifen' auf die Schmiedefelgen, brauchts Du nicht zu wechseln.


    Gruß,


    Tommi

    Hallo,


    ich weiß, dieses Thema ist schon älter, jedoch wurde nie wirklich darauf eine Antwort gegeben und das tue ich jetzt. ;)


    Ich hatte mich wochenlang mit diesem Thema beschäftigt und bin mit meinen vorhandenen Winterkompletträdern erstmal auf die 'Schn....' gefallen:


    Die originale Hyundai Alufelge 'HMD01' mit der Reifengröße 215/50/R17 konnte ich mit Spurplatten (Eibach vorne 15mm, hinten 20mm je Rad) nicht eintragen lassen, da Eibach mit 17" Felgen eine Reifenhöhe von 55 im Teilegutachten angibt.


    Dann hatte ich aber das Glück, nagelneue Kona N Schmiedefelgen mit Pirelli Sommerbereifung (wurden nie gefahren, weil der Käufer gleich nach Abladen seines Kona N sich neue 18" Felgen mit Ganzjahresreifen hat montieren lassen) in der Umgebung kaufen zu können.


    Vor dem Kauf hatte ich die 'Homologistik" von Hyundai angeschrieben und nach erlaubten Rad-/Reifenkombinationen für meinen Kona gefragt. Ich bekam innerhalb von einer Stunde eine Antwort mit ABE und die Kona N Felgen waren dabei.


    Mit der ABE bin ich dann zum TÜV und habe angefragt, welche Spurplattenbreite denn nun ohne Tieferlegung und Kotflügelverbreiterung erlaubt wäre: Dort sagte man mir dann, dass auf Grund der Bauform vorne 15mm und hinten 20mm passen.


    Spurplatten von Eibach (Pro-Racer System 4) bestellt und fachgerecht montiert, Kona N Felgen drauf und zum TÜV: ABE ohne Probleme in 30 Minuten erhalten.


    Der TÜVer sagte dann: "Bitte in den Fahrzeugschein eintragen lassen, aber es reicht, wenn Sie mal irgendwann wieder zur Zulassungsstelle 'müssen'! " :D


    Ich bin nun erst ein paar Kilometer gefahren und habe sowohl Spurplatten als auch Felgen mit 120nM nachgezogen, kann aber schon eines sagen: Er fährt sich jetzt noch Spurtreuer und etwas härter, aber immer noch komfortabel.


    Anbei ein paar Bilder: einmal mit den Winterreifen ohne Spurplatten und Sommerreifen mit Spurplatten:


    IMG_0281.jpg Sommerreifen mit Spurplatten IMG_0282.jpg Winterreifen ohne Spurplatten


    IMG_0286.jpg Sommerreifen von hinten, oben mit Spurplatten IMG_0287.jpg Winterreifen von hinten, oben ohne Spurplatten


    IMG_0283.jpg Sommerreifen mit Spurplatte, Frontansicht QLCL4271.jpg Seitenansicht FSEA7111.jpg Frontendansicht


    Ich hoffe, Euch nun etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.


    Jedem, der das machen möchte, muss klar sein, dass etwaige Bauteile dadurch stärker beansprucht werden und früher gewechselt werden müssen!


    Jedoch meinte ein sehr guter Freund von mir, der als Werkstattmeister bei einem KIA-Händler in Berlin arbeitet, ob nun bei 120.000 km die Spurköpfe. -stangen, etc. gewechselt werden müssen oder bei 110.000 km, ist Wurscht. Wenn sie runter sind, sind sie runter. Bei einem früher, beim anderen später. ;)


    Wenn alles erledigt ist, sollte man unbedingt noch eine Achsvermessung vornehmen und die Spur einstellen lassen, damit man keine einseitige Reifenabnutzung hat.


    Gruß,


    Tommi