Es tut sich .....
Es sind die Forderungen nach neuen Subventionen.... für eine bestimmte Zielgruppe die damit mehr Umsatz erzielen möchte - aber tun, tut sich erstmal nix....
Es tut sich .....
Es sind die Forderungen nach neuen Subventionen.... für eine bestimmte Zielgruppe die damit mehr Umsatz erzielen möchte - aber tun, tut sich erstmal nix....
Einfach Berücksichtigen - Auf Basis welcher Kapazität wird der SOH berechnet? Nettokapazität (nutzbare Kapazität z.B. 64 kWh) oder Bruttokapazität (verbaute Kapazität aller Zellen im Fahrakku - Größe?? angeblich irgendetwas mit 67 kWh)
*Verlängerung* dieser Kabel ist mW *nicht* zulässig.
Dazugehörige Norm oder Rechtsgrundlage??
Ich würde einfach empfehlen (bei interesse) den Verkäufer mit diesen Details zu belästigen und innerhalb unseres Forums weniger zu vermuten.... Wer so etwas braucht muss sich halt mit Google selbst auf die Suche machen, ich habe mehrere Anbieter gefunden.
Da ich im Kona Forum nicht über elektrische Normen der Verkabelung einer Wallbox diskutieren will (dazu gibt es Fachleute) hab ich den Link gelöscht - es sind zu viele Menschen mit "Bedenken"
Die Artikelbeschreibung ist recht eindeutig:
Schließen Sie einfach den Typ-2-Fahrzeugstecker (Buchse) des Ladekabels an den Typ-2-Stecker des Verlängerungskabels an und verbinden Sie dann den Typ-2-Fahrzeugstecker des Verlängerungskabels mit Ihrem Fahrzeug. Dieses Kabel kann verwendet werden, um den Typ 2 Fahrzeugstecker eines 3-phasigen 32A (22kW) oder 3-phasigen 16A (11kW) Typ 2 auf Typ 2 Ladekabel zu verlängern.
Dass die Buchse vielleicht mal ursprünglich für den Einbau in ein Fahrzeug vorgesehen war ist doch unerheblich
Erfahrungen aus den ersten E-Autos plus Herstellertests zeigen aber dass eine statistische Lebensdauer im Auto zwischen 10-15 Jahren angenommen werden kann plus allfällige Zweitverwendung danach.
Wenn du damit eine 80%ige Restkapazität der Akkus meinst dürfte das gut hinkommen. Bis dahin wird es auch eine funktionierende Instandsetzung des Akkupacks geben, so dass einzelne defekte Zellen keinen Komplettverlust bedeuten.
Ich komme bei meinem Gebrauch auf eine Lebensdauer von 30 Jahren
)
Dann such dir mal im Netz die Publikation " Calendar Aging of Lithium-Ion Batteries " und du kannst dann die Lebensdauer von 30 Jahren noch mal überdenken.... (muss man natürlich nicht....)
Aber irgendwie ....
Du hast als mündiger Verbraucher doch schon längst mit deinen Füßen abgestimmt und einen anderen Dienstleister ausgewählt.
Wenn nicht.... kann ja nicht so schlimm sein
ja, für 60 EUR kriegst Du im Urlaubsparadies knapp 2 Eis...
Ich kenne deine Urlaubsparadiese natürlich nicht, mag sein das du dort für 2 Eis 60e zahlen musst....
Ich zahle fürs Laden je kWh europaweit 59 ct - aber natürlich ist das für dich ja sicher auch schon Wucher...