Beiträge von ManfredK

    Öffentliche Verlautbarungen von denen ein Händler weiß oder wissen musste, sind Grundlagen für Gewährleistungsansprüche gegenüber dem verkaufenden Händler. Ich mache mir momentan aber keine Gedanken über das Wenn und Wie im Fall eines Falles - vielleicht sollte man erstmal davon ausgehen, dass die Fahrzeuge so geliefert werden, dass eine Zulassung in 2022 möglich ist und damit die regulären BAFA Ansprüche bestehen. Über den Fall des Falles mache ich mir erst Gedanken wenn es soweit sein sollte. Es gibt soviel negatives auf dieser Welt, dass ich hinsichtlich des Liefertermins erstmal positiv eingestellt bin.

    Hallo sitze ebenfalls im Wartesaal und freue mich über die bequemen Sessel hier. Eilig habe ich es nicht, denn gerade die Garantie auf die Lieferung in 2022 (bei Bestellung bis 30.06.2022) lässt mich entspannt warten. Ein funktionierendes und problemloses Fahrzeug von Mazda bringt uns sicher ans Ziel. Und wenn die Bestellquote des Kona EV so hoch ist, dass das Werk ausgelastet ist spricht ja für das Konzept. Sollte das Fahrzeug in 2022 nicht mehr zugelassen werden können, da es einen Lieferverzug gibt wird Hyundai keine Probleme damit haben die entstehenden Differenzen zwischen 2022er und 2023er BAFA zu erstatten.