Beiträge von ManfredK

    Meine Sicht der Dinge um die Wartezeit leichter zu verschmerzen....


    1) Gab es gute Gründe weshalb wir uns für einen Kona EV entschieden haben? - Kompakter SUV, geringer Verbrauch, erträgliche Anschaffungskosten, Werkstatt vor Ort usw.

    2) Hat sich an den Gründen seit Bestellung des Kona etwas geändert? Nöö alles wie bisher...

    3) Gibt es Alternativen auf dem Fahrzeugmarkt - Ja evtl. KIA Niro EV

    4) Ist die Alternative sofort verfügbar - Nein ca. 12 Monate Wartezeit

    5) Macht es Sinn die bestehende Bestellung mit einer Frist von 14 Tagen mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag zu beenden - Nein da eine neue Wartezeit mit unbekannter Dauer für ein anderes Auto entstünde


    Ergebnis der Überlegungen..... Nicht aufregen, warten und sich freuen auf das was kommt

    Wie ist das eigentlich, wenn man den Lieferverzug anmahnt? Wie sind da die Fristen, bis kann vom Vertrag zurück treten kann?

    Du kennst ja die Inhalte deiner Auftragsbestätigung.... (Alle Termine daher nur als Beispiel verstehen)


    Möglichkeit 1 nach BGB


    Termin der unverbindlichen Lieferung z.B. Dezember 2022

    Wartezeit von 6 Wochen muss eingehalten werden 31.12.2022 + 6 Wochen = 15.02.2023

    Angemessene Nachfrist setzen um Fahrzeug zu liefern... (was angemessen ist, darf ausgiebig diskutiert werden) können 14 Tage sein aber auch weitere 6 Wochen.... und gleichzeitig bei erfolglosem Ablauf der Nachfrist den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (um Fehler zu vermeiden sollte man ein paar Euro in die korrekte Formulierung investieren)


    Möglichkeit 2


    Du gehst zu deinem Händler und besprichst die einvernehmliche Auslösung des Auftrages, ohne dass Schadensersatz nach den AGB verlangt wird... denn sonst würdest du zu Möglichkeit 1 greifen.


    Nachdem du dann rechtssicher aus dem Vertrag draußen bist kannst du dich in die Reihe der Wartenden beim neuen Hersteller einreihen.

    .... erklärte mein Verkäufer vor der Bestellung, dass vom Autohaus nichts garantiert wird.!

    Dein Verkäufer hat recht - er garantiert nichts.... aber im Zuge der Gewährleistung muss er für Werbeaussagen z.B. des Herstellers die Haftung übernehmen und steht damit direkt in der Haftung. Es stet natürlich dem Händler offen seinerseits den Hersteller der die Werbeaussage getroffen hat in die Verantwortung zu nehmen. Bedeutet im Klartext wenn die sonstigen Voraussetzungen (Privatkauf zwischen 21.04. und 30.06.) zutreffen MUSS der FHH den Ausfall er Bafa übernehmen und zwar unabhängig davon ob er die Kosten auf dem internen Garantieweg ersetzt bekommt. (§434 BGB Absatz 3 Punkt 2b)

    Und jetzt haben die bösen Bayern auch noch die Frist für die Grundsteuer verlängert... =O

    https://www.grundsteuer.bayern…6ffentlich%20aufgefordert.


    Zu den übrigen Anmerkungen Thema GG --> Der Bund hat das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz erlassen und dort gibt es den § 47 Punkt 1 https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html

    Die grüne Plakette für E-PKW und PHEV ist nach wie vor notwendig, aber innerhalb von Bayern hat der Innenminister die Behörden gebeten dies entsprechend des OwiG nicht mehr zu verfolgen. Ändert aber nichts daran dass in anderen Bundesländern die grüne Plakette notwendig ist.


    In Hessen scheint das derzeitig anders gehandhabt zu werden https://www.ffh.de/nachrichten…ohY0-GjyHzHvNQg_YUMeXcJXY

    Für meinen gebauchten Mazda 6 gibt es eine DEKRA Bewertung von 10.000 €...... auf Mobile.de möchten viele mehr als 12.000 € (was sie bekommen sei dahin gestellt) und wirkaufendeinauto hat 9000 € geboten


    Wer Zeit hat kann auf einen höheren Ertrag hoffen... wer sein Fahrzeug zeitnah verkaufen will wird mit einem niedrigeren Erlös zufrieden sein müssen.

    Mit Zusatzausstattung und Zulassung sind es bei uns ca. 52.000 €

    An den Händler überweisen wir irgendwann 46.000 €

    Darin enthalten ist der Herstelleranteil der E-Auto Förderung in Höhe von 3000 € (den musste man nicht aushandeln.....)

    Echter ausgehandelter Preisnachlass daher nur runde 3000 € = 5,77 % echter Rabatt

    Natürlich gibt es dann noch die 2022er BaFa in Höhe von 4500 € von der BaFa und 1500 € von Hyundai da entgegen Lieferversprechen nicht in 2022 geliefert. (Musste man auch nicht aushandeln....)


    Gegenüber dem Listenpreis gab es dann von Händler, Hyundai und aus Subventionen aus Steuergeldern eine Reduzierung um 12.000 € oder 23,08 %


    Bei einem Verkaufsportal für Neu-PKW hätte es runde 2500 € Preisnachlass bei einem weit entfernten Händler mehr gegeben, nach Abzug von Fahrtkosten wären runde 1500 € übrig geblieben. Auf diese wurde bewusst verzichtet um Vor Ort einen Ansprechpartner zu haben.