Wenn sich jemand geistig von einem Projekt (neues Fahrzeug) bereits distanziert hat, sollte man nicht den versuch machen ihn aufzuhalten.
Liefertermin war für mich eher zweitrangig (habe ein funktionierendes Auto) - mir kam es eher auf die sachlichen Themen des Fahrzeuges an. Das war der Grund den Kona EV auszuwählen. Wenn bei "Sauerländer82" ausschließlich die Verfügbarkeit der Grund für die Auswahl war, dann wird er sich nicht an möglichen, eventuellen sachlichen Problemen aufhalten sondern einen Ersatz suchen der schnell verfügbar ist. Das ist bei Tesla und vorkonfigurierten Polestar der Fall. Über Probleme oder Problemchen die mit den Fahrzeugen auftreten können, muss man sich an anderer Stelle informieren. Ist auch eine ganz andere Baustelle.
Natürlich würden auch wie lieber gestern als morgen elektrisch fahren - aber es bricht uns keine Zacke aus der Krone wenn es noch ein bisschen dauert.
Wenn jemand kein Fahrzeug mehr hat und auf eine schnelle Lieferung gewartet hat, können die persönlichen Entscheidungen anders ausfallen.
Aber je nach persönlichen Präferenzen muss und sollte man dann handeln. Unverbindlicher Liefertermin plus Kulanzzeit 6 Wochen dann den Händler in Verzug setzen und nach weiteren 14 Tagen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären...... oder zu sagen - Nöö ich will ja den Kona... und wenn ich letzteres möchte dann wird man warten. Sich darüber zu ärgern ist auch ok... aber doch bitte nicht andauernd... was man da an Lebenszeit vergeudet. Freuen wir uns doch lieber auf die angenehmen Seiten des Lebens.