Beiträge von ManfredK

    .....dass die Händler sogar die Preise der Teile selbst kalkulieren dürfen.

    Wenn man keine Probleme mit dem Kartellamt möchte muss das auch so sein - es gibt vielleicht eine unverbindliche Preisempfehlung durch den Hersteller - aber in die Kalkulation des konkreten Händlers darf von außen nicht eingegriffen werden (Teile + Arbeitszeit)

    Der genannte Bericht wertet "543 Händler von 32 Automarken" aus. Also pro Automarke knapp 20 Händler im Durchschnitt. Das lässt durchaus einen kleinen, statistischen Rückschluss auf den Konzern zu, gibt aber gar keinen Aufschluss über die Werkstatt um die nächste Ecke.

    Vielleicht ist es wichtig auf die Testkriterien hinzuweisen.


    Es war KEIN Werkstatttest - getestet wurde der Verkaufsvorgang!


    Testkriterien waren z.B. Bedarfsanalyse, Bedarfsberatung, Empfang im Autohaus, Abschlussorientierung, Verkäuferverhalten, Gesamteindruck beim Fahrzeugkauf bzw. -angebot, Angebot von Finanzdienstleistungen usw. usw.


    Das ganze hat also nichts mit der Produktqualität oder der Servicequalität zu tun.

    Da ist in Deutschland noch viel Luft nach oben...


    Herzliche Grüße

    Marshal

    Du magst da sicher recht haben - aber halt auch bei Löhnen/Gehältern nach unten für das "Empfangskomitee"


    Der Test aus dem ersten Post ist sicher interessant aber ohne zu wissen was genau geprüft und wie bewertet wurde recht uninteressant.

    Über Freundlichkeit und auch Herzlichkeit kann ich mich bei meinem FHH auch nicht beschweren.

    ....mal hypothetisch gefragt.


    Wäre es wirklich denkbar, dass Hyundai Kaufverträge storniert, ....

    Man muss da etwas differenzieren...


    Ja es ist möglich dass ein Hersteller angenommene Bestellungen des Fachhandels storniert, die rechtliche Auslegung hängt von den jeweiligen Händlerverträgen ab und kann deshalb auch nicht weiter kommentiert werden.


    Der andere Punkt ist das Außenverhältnis von Händler und Kunde (ich unterstelle mal Kaufvertrag von privat). Hier greifen für den Gattungskauf die ganz normalen BGB Vorschriften zum Thema Kaufvertrag unter Berücksichtigung dessen was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers vereinbart wurde


    Sind die Änderungen in Form und Konstruktion (Modellwechsel) für den Käufer zumutbar dann muss der Händler das Neufahrzeug liefern. Sind diese nicht zumutbar (weil z.B. das Neumodell nicht mehr in die Garage passt) kann ein eingetretener nachweisbarer Schaden (z.B. Anschaffungspreis, entgangene BaFA usw.) geltend gemacht werden

    Dies kann dir nur eine richtige Rechtsberatung sagen, denn die kennen sich dann auch sehr viel besser aus .....

    Da sind wir ganz sicher einer Meinung.


    Ohne die rechtliche Bedeutung beurteilen zu können, scheint es aber zulässig zu sein, dass Hersteller bei Gewährung eines Behindertenrabatts andere Aktionen und Sondernachlässe ausschließen


    Zitat: Der Behindertenrabatt gilt ausschließlich für den Kauf eines Neuwagens und wird üblicherweise auf den Listenpreis angewendet. Nur in seltenen Fällen, etwa bei Ford und Toyota ist der Behindertenrabatt mit weiteren Rabattaktionen, Preisnachlässen oder Hauspreisen kombinierbar.

    Zitat Ende


    Quelle https://www.mobile.de/magazin/…rabatt-beim-autokauf-8004 es gibt weitere Quellen die ähnliches/gleiches aussagen.


    Daher ist es wohl unumgänglich einen Rechtskundigen z.B. Automobilclub zur Beurteilung zu befragen.

    Das wirst du wohl mit deinem Händler aushandeln müssen. Wenn kein Kompromiss möglich ist wirst du wohl eine Fachberatung durch einen Juristen z.B. Automobilclub benötigen.

    Hyundai schein diesen Unterschied zu machen.


    Ich bin auch im Gleichbehandlungsgesetz nicht so richtig fündig geworden https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html ob dieses Gesetz auf Kaufverträge überhaupt in irgendeiner Form Anwendung finden kann. Bevor man sich da vielleicht persönlich in die falsch Ecke begibt, sollte man sich beraten lassen

    Wenn sich jemand geistig von einem Projekt (neues Fahrzeug) bereits distanziert hat, sollte man nicht den versuch machen ihn aufzuhalten.


    Liefertermin war für mich eher zweitrangig (habe ein funktionierendes Auto) - mir kam es eher auf die sachlichen Themen des Fahrzeuges an. Das war der Grund den Kona EV auszuwählen. Wenn bei "Sauerländer82" ausschließlich die Verfügbarkeit der Grund für die Auswahl war, dann wird er sich nicht an möglichen, eventuellen sachlichen Problemen aufhalten sondern einen Ersatz suchen der schnell verfügbar ist. Das ist bei Tesla und vorkonfigurierten Polestar der Fall. Über Probleme oder Problemchen die mit den Fahrzeugen auftreten können, muss man sich an anderer Stelle informieren. Ist auch eine ganz andere Baustelle.


    Natürlich würden auch wie lieber gestern als morgen elektrisch fahren - aber es bricht uns keine Zacke aus der Krone wenn es noch ein bisschen dauert.


    Wenn jemand kein Fahrzeug mehr hat und auf eine schnelle Lieferung gewartet hat, können die persönlichen Entscheidungen anders ausfallen.


    Aber je nach persönlichen Präferenzen muss und sollte man dann handeln. Unverbindlicher Liefertermin plus Kulanzzeit 6 Wochen dann den Händler in Verzug setzen und nach weiteren 14 Tagen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären...... oder zu sagen - Nöö ich will ja den Kona... und wenn ich letzteres möchte dann wird man warten. Sich darüber zu ärgern ist auch ok... aber doch bitte nicht andauernd... was man da an Lebenszeit vergeudet. Freuen wir uns doch lieber auf die angenehmen Seiten des Lebens.

    Ich warte nur noch auf Freigabe von Chef, dann kann Hyundai seine Karre Gott weiß wann liefern und ich fahre bald ein sofort verfügbaren Tesla Model Y.

    Da du die Freigabe deines Chefs sicher schon hast, viel Spaß mit dem neuen Tesla. Alternativ gibt es ja einige Polestar Fahrzeuge die kurzfristig verfügbar sind.


    Da es dich anscheinend doch sehr ärgert, würde ich an deiner Stelle nicht mehr Lebenszeit mit dem Ärger verschwenden sondern handeln.