Eine "angemessene Frist" ist zum Beispiel das Ende der Förderung.
Ich bin kein Jurist und empfehle, sich rechtzeitig beraten zu lassen.
Hinsichtlich der fachlich notwendigen Beratung volle Zustimmung
Hinsichtlich der Frist ab der der Verzug eintritt und ggfs. Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, gilt es die Frist auf 14-Tage bis 4 Wochen zu setzen. (unverbindlicher Liefertermin plus 6 Wochen Wartezeit plus 2 - 4 Wochen bis Verzug eintritt)
Denn erst ab diesem Termin kann nachgewiesener Schadenersatz geltend gemacht werden
In meinem Fall sind das:
Reduzierung der BaFa Förderung um 1500 € (durch Hyundai Werbeaussage abgedeckt)
Mehraufwand an Kfz-Steuer für das Bestandsfahrzeug
Mehraufwand an Versicherung für das Bestandsfahrzeug
Mindererlös für das Bestandsfahrzeug gegenüber dem ursprünglichen Verkaufstermin
Mehraufwand für Betriebskosten wie HU, anfallende Inspektionen, Reparaturen, Kraftstoffe
Alles muss natürlich nachweisbar sein und mit Rechnungen, Quittungen usw. belegt sein
Und natürlich bestehe ich auch weiterhin auf die Lieferung des Fahrzeuges wie bestellt, denn genauso wollten wir das Fahrzeug.
Am Ende wird es auf einen Kuhhandel mit dem FHH hinauslaufen, der wahrscheinlich auf einige "kostenlose" Regelinspektionen hinauslaufen wird.