Beiträge von ManfredK

    Hyundai wird vermutlich garnicht wissen, welche Fahrzeuge seine Händler nur für sich und ihre Vorführräume geordert haben und welche sie konkret für Kunden geordert haben,

    Zumindest die geplanten Vorführfahrzeuge sind Hyundai bekannt, denn diese wurden unserem FHH im Juni 2022 storniert um die privaten Kundenfahrzeuge bevorzugt bauen zu können. Seit relativ kurzer Zeit stehen jetzt auch wieder E-Vorführer beim FHH. Im Bereich Kona sind das aber ausnahmslos die Modelle mit kleinem Akku

    Hi Zusammen,


    ....Ich finde es ziemlich schade, dass wenn der Händler das Fahrzeug nicht übernimmt ich nun im Regen stehen gelassen werde und jetzt so einen Streß habe mit dem Abgeben.

    Viele Grüße

    https://www.hyundaifinance.de/wp-content/uploads/2023/04/HF_RNG-Ruecknahmeprozess_Endkunde_230417.pdf


    Es ist sicherlich nicht besonders tröstlich für dich wenn man auf das Kleingedruckte verweist und du das Pech hast, dass dein Hyundai Händler das geleaste Fahrzeug nicht zurücknimmt und deswegen unter den beiden Fällen 2a bzw. 2b des obigen Dokuments wählen musst. Ich kann auch verstehen, dass bei aller Vorfreude auf das neue Fahrzeug das "kleingedruckte" nicht oder nur teilweise gelesen wird und man am Ende "überrascht" wird.


    Ob 416,50 € für einen Fahrzeugtransport quer durch Deutschland unverschämt ist lasse ich im Raum stehen, man kann das Fahrzeug ja auch auf eigene Kosten verbringen. Ob das billiger wird muss jeder für sich ausrechnen. Ich nehme auch an, dass die kein neues Fahrzeug bei deinem alten Händler leasen willst und daher bei ihm auch in einer schlechten Verhandlungssituation bist und daher das damals unterschriebene "kleingedruckte" akzeptieren musst. Tipp... denke beim nächsten Leasingvertrag vorher an das kleingedruckte...

    Wartungsintervalle lassen sich problemlos vor Kauf eines Fahrzeuges erlesen oder erfragen. Dazu gehören auch die Kosten.

    Warum man sich nachträglich darüber aufregt kann ich daher nicht verstehen.

    Wenn maingau die Haushaltstarife aber auf ca 30cnt senkt,

    Der günstigste Tarif bei Maingau ist 30,84ct plus 120€ Grundgebühr. Bei 3500 kWh sind das dann 34,28 ct je kWh; bei 2500 kWh wären das 35,64 ct.


    Als Maingau Kunde zahle ich ohne Grundgebühr 49 bzw. 59ct. je kWh - muss aber kein Kapital in die Elektroinstallation (Ladesäule und deren Anschluss) stecken.

    Zuhause bin ich für die Kosten der Elektroinstallation selbst verantwortlich.


    Da Maingau nur ganz wenige eigene Ladesäulen selbst betreibt und die Masse von Roamingpartnern stammt z.B. in DE enBW zahle ich im vergleichbaren Tarif ohne Grundgebühr dort an enBW eigenen Ladesäulen 61 ct/kWh - bei Roamingpartnern von enBW 65 ct/kWh. Bei mir im Umfeld gibt es z.B. keine enBW eigenen Ladesäulen und ich müsste den Preis von 65 ct/kWh zahlen. Pro kWh immerhin 6 ct mehr. Günstiger wird es erst wenn ich einen Tarif mit monatl. Grundgebühr wähle. Bei angenommenen 200 kWh/Monat zahle ich im M Tarif immer 60 ct/kWh (= +1 ct) erst mit em "L" Tarif komme ich auf die gleichen 59 ct/kWh


    Im direkten Preisvergleich steht Maingau für "Weniglader" immer noch gut da.


    Generell stehen wir natürlich vor dem Problem der hohen Energiepreise, mit der wir auch die Kosten der Energiewende mit finanzieren

    Ich melde mich demnächst hier aus dem Wartesaal ab... unser Kona steht beim Händler und ab Ende April/Anfang Mai bei uns

    Noch am Freitag war im System von Hyundai nichts im System hinterlegt (auch keine VIN) und heute stand er da.... Große Augen beim Händler :)

    Der Kontakt zu unserem Händler war immer gut, wir hatten aber auch keinen Zeitdruck


    Nach 293 Tagen Wartezeit ist dann alles gut.

    Eine "angemessene Frist" ist zum Beispiel das Ende der Förderung.


    Ich bin kein Jurist und empfehle, sich rechtzeitig beraten zu lassen.

    Hinsichtlich der fachlich notwendigen Beratung volle Zustimmung


    Hinsichtlich der Frist ab der der Verzug eintritt und ggfs. Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, gilt es die Frist auf 14-Tage bis 4 Wochen zu setzen. (unverbindlicher Liefertermin plus 6 Wochen Wartezeit plus 2 - 4 Wochen bis Verzug eintritt)

    Denn erst ab diesem Termin kann nachgewiesener Schadenersatz geltend gemacht werden


    In meinem Fall sind das:


    Reduzierung der BaFa Förderung um 1500 € (durch Hyundai Werbeaussage abgedeckt)

    Mehraufwand an Kfz-Steuer für das Bestandsfahrzeug

    Mehraufwand an Versicherung für das Bestandsfahrzeug

    Mindererlös für das Bestandsfahrzeug gegenüber dem ursprünglichen Verkaufstermin

    Mehraufwand für Betriebskosten wie HU, anfallende Inspektionen, Reparaturen, Kraftstoffe


    Alles muss natürlich nachweisbar sein und mit Rechnungen, Quittungen usw. belegt sein


    Und natürlich bestehe ich auch weiterhin auf die Lieferung des Fahrzeuges wie bestellt, denn genauso wollten wir das Fahrzeug.


    Am Ende wird es auf einen Kuhhandel mit dem FHH hinauslaufen, der wahrscheinlich auf einige "kostenlose" Regelinspektionen hinauslaufen wird.