In der Vergangenheit war es so, dass man bei den Verkäufern etwas unterschrieben hat, was zum Rabatt über den GdB berechtigt hat. Dabei wurde auch auf das hingewiesen was eben die Einstufung als "Gewerbekunde" aussagte. Wurde auch hier irgendwo schon einmal von jemanden geschrieben.
auch durch so eine Unterschrift wird der Privatkunde aber nicht automatisch zu einem Gewerbekunden vor dem Gesetz. Vielleicht für den Hersteller intern - offiziell handelt es sich aber immernoch um einen Privatkunden und als solcher muss er nicht nur darüber informiert werden, dass er nun für den Hersteller als Gewerbekunde gewertet wird, sondern auch über die Folgen die dadurch für ihn entstehen könnten! Und spätestens das wurde versäumt, dann hätte nämlich keiner den Rabatt (der defakto in den Fällen genau das Gegenteil ist) in Anspruch genommen.