Beiträge von BuW

    Ich weiß nicht ob das hier schon einmal besprochen wurde, habe aber zum Lieferverzug Folgendes gefunden:

    "... Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten. ..."

    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen


    Ich weiß nicht ob das hier schon einmal besprochen wurde, habe aber zum Lieferverzug Folgendes gefunden:

    "... Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten. ..."

    Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen

    Ja, den Text kenne ich, aber den unverbindlichen Liefertermin gab es nur immer mündlich...

    Na ja, ist Mitte Sept. vllt. gibt es ja in den nächsten 2 Wochen einen verbindlichen Termin. Bzw. habe hier ja schon geschrieben, dass mein Händler meinte, dass auch er erst 2-3 Tage vor der Anlieferung bei ihm informiert wird...

    Shit happens, es nervt eben, irgend wann wird der elektr. Reiskocher schon kommen...

    Habe mir das auch schon überlegt, wenn ich nicht bis Ende Sept. einen verbindlichen Liefertermin bekomme. Das Problem ist nur der Vertrag selbst. Bei mir ist nur geregelt, wenn der verbindliche Termin nicht gehalten wird.

    Was ich wann tun kann, wenn kein verbindlicher Termin existiert, suchste bei mir vergeblich...

    ☹️

    Hi @all, um die nicht endende Wartezeit auf meinen E-Kona zu überbrücken, beschäftigt man sich halt mit der Stromkiste...


    Mir ist eingefallen, dass es vor ein paar Jahren mal Thema war, dass man den Code von einem Keylesssystem einfach kopieren kann und dann mit dem Auto einfach davon fährt.

    Dies soll ja nun durch rollierende Codes nicht mehr gehen.

    Weiß jemand, ob ein Kona BJ 22 über einen rollierenden Code verfügt?


    Dieses Sicherheitssystem, soll wiederum über Elektronik, die den Weg verlängert aushebelbar sein. Nur ganz wenige Hersteller sollen ihre Keylesssysteme auch dagegen schützen.

    Weiß jemand, ob dieser Schutz bei Hyundai angewandt wird?


    Und zum Schluss meiner Recherche, erfuhr ich dann noch, dass auch Blechbüchsen und Alufolie keine genügende Sicherheit bringen sollen...


    Wie ist das bei euch, tut ihr das ab als "Panikmache", oder schützt ihr euch vor einem Codeklau? Wenn ja, wie macht ihr dies?


    Bin gespannt auf eure Antworten!

    Hmm, die Frage ist, meinen sie wirklich eine echte Kreditkarte oder auch Debitkarte?

    Viele haben, z.B. von Visa, Debitkarten und meinen sie hätten eine "echte" Kreditkarte.


    Den Unterschied erkennt man ganz schnell daran:

    Wird der Kartenumsatz zwei bis drei Tage später vom Giro abgebucht, dann ist es eine Debitkarte. Wird nach 4-6 Wochen abgebucht, ist es eine "echte" Kreditkarte.


    Ich kann z.B. mit meiner Debitkarte, die ja anstatt der EC Karte eingesetzt wird, bei einigen Lebensmittelhändlern kein Bargeld abheben / mitnehmen...

    Wurde mir auch erst bewusst, als es nicht ging und ich auf der Homepage meiner Bank nachgelesen habe, dass dies tatsächlich so ist...


    Ich gehe aber stark davon aus, dass auch Debitkarten angenommen werden, alles andere wäre der Supergau...


    ;)

    Nein, wenn ich über die die Lidl Einkauf-App nach Ladesäulen suche, bekomme ich sowohl Lidl als auch Kaufland angezeigt :thumbup:

    Ja, bei Lidl ist es die Einkaufsapp, man sieht sowohl Lidl als auch Kaufland Säulen.

    Bei Kaufland muss man die eCharge App nehmen und sieht such die Ladesäulen beider Firmen.

    Kaufland hat dann noch eine Einkaufsapp ohne Ladesäulen.

    Habe nun eine E-Mail von Kaufland bekommen wegen dem Laden ab dem 12.9. Leider keine Preise und die Webseite, auf die man verlinkt wird, sagt noch immer, dass man halt kostenlos laden kann beim Einkaufen, also nicht aktualisiert.


    Müsste für Lidl und Kaufland dieselben sein.

    29 ct/kWh AC

    48 ct/ kWh DC

    Supercharger meine wäre bei 65 oder 68 ct/kWh, da bin ich mir nicht sicher