Diese Regel soll in Bayern für bestimmte Fahrzeuge nicht mehr gelten, die einfache Regel soll also verkompliziert werden.
wer ein E-Kennzeichen hat, erfüllt immer die Voraussetzungen für eine grüne Plakette. Damit wird also nichts verkompliziert. Ein Blick aufs Kennzeichen reicht und erklärt ggf. das Fehlen der grünen Plakette.
Offenbar haben die Bayern da mal eben Artikel 33 GG ignoriert.
Inwiefern???
Es gibt genügend Beispiele (zuletzt während der Pandemie), bei denen unterschiedliche Länderregelungen gelten und kein Verstoß gegen das GG vorliegt.
Ich denke, wir sind uns aber alle darin einig, dass es grundsätzlich Blödsinn ist für ein E-Fahrzeug (egal ob BEV oder PHEV oder Brennstoffzelle), eine grüne Plakette zu verlangen und das Fehlen mit Ordnungsgeldern zu belegen, wenn auf dem Kennzeichen ein "E" ist.