Ich finde das schon ziemlich grenzwertig, einfach ohne Einverständnis ein anderes Modelljahr zu liefern. Sofern es nur Verbesserungen gibt, ok, aber weiß man es?
Umgekehrt ist es natürlich viel schlimmer: das Fahrzeug vor meinem Tucson war ein Sportage, auch Neuwagenbestellung. Sollte MJ 2017 sein, war aber 2016. Hatte kein CarPlay, Sprachsteuerung etc.
Nicht, dass ich das unbedingt gebraucht hätte, aber dann hätte ich wenigstens einen Nachlass erwartet. Händler war sehr uneinsichtig - ich hätte das nie gesagt. Es kam dann zum Prozess und der Verkäufer
hat zu meinen Gusten unwissentlich ausgesagt. Einen Vergleich lehnte der Händler trotzdem ab. Urteil für mich vor dem LG. Dann Widerspruch, ging zum OLG, Urteil für mich. Ich sei gar nicht in der Beweispflicht gewesen,
sondern der Händler. Haha!! Er durfte dann den Hobel (mit dreifach ausgetauschtem DPF und einem ausgetauschten Motor) wieder abzüglich Nutzungsausgleich zurücknehmen. Das hat den neben den Prozesskosten richtig
Geld gekostet, zumal er nach über vier Jahren auch amtlich Zinsen zahlen durfte.