wer ein E-Kennzeichen hat, erfüllt immer die Voraussetzungen für eine grüne Plakette. Damit wird also nichts verkompliziert. Ein Blick aufs Kennzeichen reicht und erklärt ggf. das Fehlen der grünen Plakette.
Inwiefern???
Es gibt genügend Beispiele (zuletzt während der Pandemie), bei denen unterschiedliche Länderregelungen gelten und kein Verstoß gegen das GG vorliegt.
Ich denke, wir sind uns aber alle darin einig, dass es grundsätzlich Blödsinn ist für ein E-Fahrzeug (egal ob BEV oder PHEV oder Brennstoffzelle), eine grüne Plakette zu verlangen und das Fehlen mit Ordnungsgeldern zu belegen, wenn auf dem Kennzeichen ein "E" ist.
Mit welcher Plakette man in welche Umweltzone fahren darf, kann jede Gemeinde regeln.
Im Infektionsschutzgesetz wird die Regelbefugnis ausdrücklich auf die Länder übertragen
Und haben da nicht immer alle nach bundeseinheitliche Regelungen geschrieen und über den Flickenteppich geschimpft?
Ja, wir sind ein föderaler Staat, das ändert aber nichts daran das Bundesrecht Landesrecht bricht (Art 33 GG) und Verkehrsrecht ist Bundesrecht.
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Wenn jetzt auch Fahrzeuge mit „E“ auf dem Kennzeichen dort fahren dürfen, dann müssen mindestens die Zusatzschilder geändert werden.
Wenn Bayern das unbedingt will, dann haben sie die Möglichkeit eine entsprechende Gesetzesänderung z.B. über den Bundesrat zu erwirken.
Der Staat hat sich verdammt noch mal an das Gesetzt zu halten.