Beiträge von row-dy

    Das ist keine Feinheit.


    In §23 Abs 1c steht halt

    1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. …“.


    Dort steht nicht, „Wenn ein Fahrzeug in Bewegung ist ….“

    Franzi ,


    dort steht nicht, dass es empfohlen wird, einmal im Monat auf 100 % aufzuladen. Dort steht, es wird empfohlen, einmal im Monat aufzuladen, ohne eine Zahl zu nennen. Das ergibt sich eindeutige daraus, das der Satz durch Klammern abgetrennt ist.

    Die 100 % Ladung wird empfohlen, wenn die Ladung unter 20 % abgesunken ist.

    Der Erwägungsgrund 18 erläutert doch nur die im Art 2 Abs. 2 c getroffene Bestimmung.

    Ator Gut zu wissen, wenn ich das nächste mal das Problem haben sollte, dann werde ich mal deinen Weg testen... Bislang ist es bei mir aber auch "ruhig"


    OT: Nein ich halte mich da immer noch raus (fällt mir echt schwer)! Es gab ja schon genug Richtigstellungen des falschen Halbwissens - danke tippex und rubberduck und den anderen die versuchen diese Irrglauben auszumerzen, ist aber leider ein Kampf gegen Windmühlen!


    Oh welcher Irrglauben?

    Etwa das rubberduck die Erwägungsgründe für einen Bestandteil der DSVGO hält.

    Erwägungsgründe und ihre Bedeutung siehe hier.


    Die Auswertung der privat gespeicherten Kontakte durch z.B. einem sozialen Netzwerk ist nun mal nicht „ausschließlich privat“ und damit ist die Freigabe der Kontakte eindeutig ein Verstoß gegen die DSGVO.

    Wer das macht, ohne die Einwilligung der betroffenen Personen zu haben, sollte schon wissen, das er damit gegen europäisches Recht verstößt.

    Eine richterliche Klärung ist wohl nur deshalb noch nicht erfolgt, weil es offensichtlich sehr, sehr vielen völlig egal ist wo überall personenbezogenen Daten rumgeistern und wer sie für kommerzielle Zwecke missbrauchen kann.

    Also kann man im Kona N auch das EV-Menü einblenden?

    Das würde ich so nicht unterstellen.


    Selbst wenn es für unterschiedliche Modelle das selbe Update gibt, heißt das nicht, das dieses Update in allen Modellen gleich abläuft.

    Es ist durchaus möglich, das sich in dem Update Programme befinden, der nur im Elektro oder nur im Hyprid verwendet werden.

    Die Freigabe seiner Kontaktdaten gegenüber einem kommerziellen Unternehmen ist aber was völlig anderes als die Speicherung der Kontaktdaten in einer cloud. In einem Cloudvertrag ist eindeutig definiert, das der Dienstleister die Daten lediglich speichert und für die Datensicherheit bzw. den Datenschutz verantwortlich ist. Dabei bleibt man Herr der Daten.


    Wenn man kommerziellen Unternehmen erlaubt auf die Kontaktdaten seines Gerätes zuzugreifen, dann erlaubt man die privat gespeicherten personenbezogen Daten auszuwerten,. In diesem Fall gibt es keine Einschränkung wie das Unternehmen diese Daten nutz. Man verliert dabei die Herrschaft über die Daten.

    Danke. Es ist mir völlig unbegreiflich, wie sich dieser Irrglaube immer noch hält.

    Juristisch ist es also unbedenklich ohne Rücksprache mit den jeweiligen Personen deren Daten zum persönlichen Gebrauch einzuspeichern.

    Natürlich liegen diese Daten geschützt bei Apple oder Google und das macht in meinem Umfeld einfach jeder so. Die wenigstens haben Freaks oder Nerds (ohne Wertung!)mit eigenen Adressservern im Umfeld.


    Bin auch ITler, aber diese Panik verstehe ich gar nicht.

    Soweit bin ich bei Euch.


    Aber der Art 2 Abs. 2 c


    Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten


    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,


    schließt die Weitergabe privat gespeicherter personenbezogener Daten an kommerzielle Unternehmen nicht ein.


    Das hat übrigens nichts mit Panik zu tun.

    rubberduck ,


    wieso als Privatmensch nicht müssen?

    Wo in der DSGVO steht denn, das sie für Privatleute nicht gilt.

    Jeder der es Google oder Facebook usw. erlaubt auf die Kontakte seines smartphone zuzugreifen ohne das die darin gespeicherten Personen die Erlaubnis erteilt haben, verstößt gegen europäisches Recht.