Ganz "so" einfach ist das auch nicht, Damit so ein Schuss in der aktuellen Lage nicht nach hinten losgeht, sollte man den Rat eines Rechtsanwaltes besser hinzuziehen. Einen guten Überblick gibt der folgende Link:
https://www.finanztip.de/kaufrecht/lieferverzug-auto/
Immer gut überlegen bevor man die Kanone auspackt...
Zitat aus dem verlinkten Artikel
„Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWWB) darf ein Händler bei „höherer Gewalt” sogar vier Monate später liefern. Unter „höherer Gewalt” verstehen Juristen solche Umstände, die von außen überraschend eintreten und auf die weder Verkäufer noch Käufer Einfluss haben. Dazu dürfte im Allgemeinen auch die Corona-Pandemie zählen. “
Zitat Ende,
Nach zwei Jahren Corona-Pandemie kann sich kein Händler mehr auf
„ … Umstände, die von außen überraschend eintreten und auf die weder Verkäufer noch Käufer Einfluss haben.„
berufen.