Beiträge von row-dy

    So einen Warnton gibt mein altes mobiles Garmin Navi seit Jahren von sich. Es nervt mich nicht, macht mich aber immer mal wieder darauf aufmerksam, das ich gerade zu schnell fahre. Beim Garmin gibt es nicht. einmal eine Toleranz.

    Wer einen Vertrag ohne Liefertermin, also auch ohne unverbindlichen Liefertermin unterschreibt ist selbst schuld und sollte sich nicht beschweren.

    Bei mir gab es ein nettes Sümmchen….

    Wer hat sich denn beschwert, du hast nur behauptet man könne einen Händler auch ohne unverbindlichen Liefertermin in Verzug setzen, was allerdings nicht stimmt.

    ManfredK,


    also doch nur heiße Luft.

    Glaube mir, wenn ebeine rechtliche Möglichkeit gegeben hätte, bei einem Vertrag ohne Liefertermin den Händler in Verzug zu setzen, ich hätte sie genutzt.

    Zwar haftet der Händler im Mangelrecht für öffentliche Äußerungen in der Verkaufskette, nicht jedoch im Kaufrecht.

    Die öffentliche Aussage von Hyundai, wer bis zum 30.06.22 einen E-Kona bestellt, bekommt ihn bis zum 31.12.22 ist leider keine rechtliche Grundlage um der Verkäufer in Verzug zu setzen.

    Ach das BGB gibt schon gewisse Freiheiten einen unverbindlichen Liefertermin zu limitieren und auch finanzielle Folgen damit zu verknüpfen ohne vom Vertrag zurückzutreten. Aber das muss man ja nicht auspacken, man kann auch vorher mit dem Händler reden und handeln....

    Da bin ich aber gespannt, erzähl doch mal ganz konkret, welche Möglichkeit wo im BGB beschrieben ist. Und rede dich jetzt nicht raus mit „ich darf keine Rechtsberatung ….“

    Ich hatte zwar keinen Hyundai sondern einen Skoda mit DSG und Start/Stop Automatik.

    Man muss sich überhaupt keine Gedanken zu machen in welcher Position der Gangwahlhebel steht, man kann einfach den Zündschlüssel rumdrehen und den Motor ausschalten. Wenn der Zündschlüssel nicht in der „Motor-an-Position“ steht, dann wird der Motor auch nicht durch die Start/Stop Automatik gestartet.

    Ledig mit dem Zündschlüssel starten, kann man den Motor nur, wenn der Gangwahlhebel in der Position „P“ oder „N“ steht und man zusätzlich auf die Fußbremse tritt.

    Wer es glaubt dass sie nicht zulässig ist. Es wird bei der Grünen sogar davon gesprochen (mehrmals) das wir "Speicher noch und nöcher haben" und meint damit die Akkus der E-Autos, die nicht nur sparsam geladen werden können sondern auch im Bedarfsfall wieder entladen werden dürfen. Und hier darf man sogar mal den Grünen glauben.

    Oh, oh!


    Unter Merkel gab es einen Gesetzesentwurf nach dem z. B. Wärmepumpen und Wallboxes stundenweise völlig abgeschaltet werden durften. Diesen Entwurf hat die jetzige Regierung zurückgezogen und die Regelung des Niederstromnetzes den Netzbetreibern entzogen und diese Regelung der Bundesnetzagentur übertragen. Diese Agentur muss alle Interessen berücksichtigen und nicht nur die der Netzbetreiber.

    Nur weil die wirklich notwendigen, jetzt von den Grünen vorangetriebenen Maßnahmen muss man nicht gleich Falschmeldungen vertreiben.


    Es stimmt, die Akkus in den PKW würden sich hervorragend als Speicher eignen. Es ist aber immer die Entscheidung des Besitzers ob er seinen Akku dafür zur Verfügung stellt oder nicht. Einfach den Kabel von der Wallbox zum Auto nicht einstecken, schon ist der eigene Akkuinhalt völlig sicher.