Beiträge von millbreak

    Herzliche Glückwunsch auch von mir MyBlueEV !


    Ich hatte vor 2 Tagen bei meinem Freundlichen angerufen.

    Er konnte mir für meinen Kona weder die VIN, noch ein konkretes Datum nennen, sagte mir aber, dass derzeit alles sehr unbestimmt sei, was die Lieferzeiten betrifft.

    Meintest Du das Youtube Video von Michael Perlitschke?

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    Ich denke, dass kein technisches Gerät fehlerlos ist und das kann auch nicht der Anspruch sein.


    Zwar habe ich meinen Kona EV noch nicht, aber die beschriebenen "Probleme" über die ich hier im Forum bisher gelesen habe, sind doch eher "Klagen auf hohem Niveau" als essenzielle Mängel.

    Ich warte ja auch auf meinen Kona Elektro und habe mir die Zeit mit den Youtube-Videos von Auto Sangl vertrieben.
    Das ist eine 7-teilige Serie, in der alle möglichen Themen zum Thema Kona Elektro erklärt werden.

    In den Videos werden zum Beispiel viele Menüpunkte und Einstellungen am Kona Elektro erklärt.
    Die Videos sind zwar schon etwas älter, aber ich denke, dass sich nicht allzu viel geändert hat.


    Für mich als Neueinsteiger waren die Videos jedenfalls sehr hilfreich und gut erklärt.


    Es startet hier mit Teil 1

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    Sicher zielt die Frage nicht zuletzt auch auf die Umweltprämie ab. Aber eine Liefergarantie verstehe ich eigentlich so, dass ich das Fahrzeug bis zum Tag X bekomme. Danach bin ich ggf. nicht mehr an den Vertrag gebunden oder bekomme eventuell Schadenersatz. Es kann ja auch sein, dass ich dann kein Fahrzeug mehr habe und auf den bestellten Kona angewiesen bin. Ich erwarte natürlich hier keine verbindliche Rechtsberatung. Es stellt selbstverständlich nur die Meinung des jeweiligen Forenteilnehmers dar. Ich dachte nur, dass irgendwo Infos bei Hyundai gibt und ich was übersehen habe.

    Ich habe das hier noch zum Thema Lieferfristen gefunden https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen .

    Ob das juristisch belastbar ist, kann ich leider nicht sagen.

    MSE Ich denke der Lieferzeitraum sollte in Deinem Vertrag (z. B. Kalenderwoche 20 2022) festgehalten sein und auch, ob Du nach Verstreichen des Datum noch an die Abnahme gebunden bist.


    Mein Nachbar z. B. hat vor knapp 2 Jahren einen Landrover bestellt und wird seit Oktober 2021 "vertröstet".
    Er wollte aus dem Vertrag aussteigen.

    Das scheint aber -wenn überhaupt- nur möglich unter Zurhilfenahme eines Anwalts möglich sein :|