Meine NaviUpdater Software sagt das alles noch auf dem aktuellen Stand ist.
Sollte das nicht aktualisiert werden dadurch?
Meine NaviUpdater Software sagt das alles noch auf dem aktuellen Stand ist.
Sollte das nicht aktualisiert werden dadurch?
War bei mir wie bei Franzi, aufeinmal da.
Sehe gerade im NaviUpdater Programm, da steht bei mir jetzt ich habe das aktuelle Update, also brauch nix installieren.
Ganz unten steht aber: Januar Update für NICHT Bluelink Fahrzeuge
Evtl. ging da was ODA?
Die unteren beiden Löcher sind leer.
Dann ist nur der 1p Lader verbaut.
Auf 3p umrüsten. Das wirst du nicht bezahlen wollen
Ist technisch möglich, macht aber keine Werkstatt! Nur ein Bastler.
Meines Wissens dann aber bis 7,2 kW
Ja aber nur wenn du mit 32A laden kannst, sonst nur die 3,68kW.
(sprich, Du bräuchtest eine 22kW Wallbox)
Haha, wer beim Autokauf/Unterhalt die THQ einplanen MUSS, hat glaube ich echt ein Problem
Etwas frech formuliert...
Es ist aber auch so, wenn man den Stecker zu spät zieht, dann verriegelt er wieder und dann is mit grad ziehen auch nix getan.
Hier muss das Auto zu/auf gesperrt werden. Alternative dazu wäre nur die Notverriegelung...
Ich hab das zum Glück noch nie erlebt, aber ein Bekannter. Bei dem war es wichtig das er die Anzeige bei der Polizei gemacht hatte. Die wollte die Versicherung haben, dann haben die auch Kosten übernommen. Bei ihm war auch auch das ganze Auto weg...
Was und wie genau ist mir aber nicht bekannt.
[Blockierte Grafik: https://assets.vattenfall.de/b…-meldepflicht-wallbox.jpg]
rubberduck: So wie ich das neue Gesetz verstehe bezieht es sich lediglich auf steuerbare Wallboxen. Die dann auch mit einer 22kW Leistung, ohne Genehmigung, installiert werden dürfen, denn wenn es zu Netzengpässen kommt, dürfen diese bis auf 4,1kW runter geregelt werden. (gilt aber auch nur bei Wallboxen die nach dem 01.01.24 installiert wurden und bezieht sich auch auf Wärmepumpen, ect.)
Mit dem Entfall der Notwendigkeit der Genehmigung des Anschlusses einer Wallbox erhält der Netzbetreiber das Recht die Ladeleistung einer Wallbox bei der Gefahr einer Überlast-Situation temporär steuern und reduzieren zu dürfen. Die Steuerung darf nur in Notfällen erfolgen, darf pro Tag maximal 2 Stunden lang andauern und muss vom Netzbetreiber transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Auch im Fall einer Drosselung werden jeder Ladestation vom Netzbetreiber mind. 4,1kW / 6A zur Verfügung gestellt.
Leider habe ich auf der Seite der Bundesnetzagentur keine detailierteren Infos gefunden über eine Genehmigungspflicht...
Wie es also mit nichtsteuerbaren 22kW Wallboxen aussieht ...
Was passiert mit dem Hyundai Tarif?
Stellt der sich automatisch auf Basic um, oder kann man mit der Karte einfach ab 01.01.25 nicht mehr freischalten?
Ich habe darüber keine Infos bekommen, bez. gelesen.
Genau so wie rubberduck schreibt.
Kleiner Zusatz: Für 32A 1p Ladung zuhause muss beim Netzbetreiber eine Beantragung erfolgen. Hier liegt die Chance bei 50%, nach meiner Erfahrung.
Man kann natürlich einfach so laden, wenn man dabei "erwischt" wird (was sehr wohl beim Netzbetreiber auffällig ist) kann das recht teuer werden.
Hierfür solltest du aber auch einen Elektriker befragen, denn da kommt es noch auf deinen Hausanschluss selbst an. Denn eine Phase wird ja mit 32A rein fürs Laden belastet. Normal kein Problem, aber einfach machen würde ich das nicht. Besser einmal nachgefragt.
Genau und ich habe gerade die 3. Inspektion, weil 45tkm erreicht, nach bereits 30 Monaten, statt 36 Monaten.