Das kann man so pauschal absolut nicht stehen lassen, das obige gilt nur, wenn es das nicht zugelassene Bauteil einen kausalen Zusammenhang zum Schadenseintritt bedeutet hat.
Kein Versicherungsunternehmen ist von der Leistung befreit, wenn du beispielweise jemanden die Vorfahrt nimmst und bei der Schadensaufnahme festgestellt wird, dass du LED-Lampen im Fahrzeug hast.
Allenfalls könnte es Stress geben, wenn bei einem explizit einschlägigem Schaden der Unfallgegner einwendet, geblendet worden zu sein. Dann könnte es sein, dass man -vielleicht- genauer guckt.
Alles andere sind Geschichten aus dem Paulanergarten und auch gerichtlich nicht haltbar.
Es gibt keine Rechtssprechung, die Versicherungsunternehmen leistungsfrei stellt, wenn Lampen ohne BE verbaut wurden, ohne dass es einen kausalen Zusammenhang gab.
Bei Frontscheinwerfern mag das etwas anders sein, aber bei Rückleuchten ist das eine Behauptung ohne Beleg.