Ausschließlich über den Hyundai-Händler
Beiträge von Knochentrocken011
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Das eigenständige Unternehmen ist an die Vertragsbedingungen gebunden.
Und die Inspektion hat nach Herstellervorgaben zu erfolgen.
Das sieht man ja auch an den vorgeschriebenen Wartubgsintervallen und den Standard-Wartungsformulare.
Letztendlich glaube ich da meinem Händler.
Wäre ja nicht das erste Mal dass die Service-Hotline was falsches beauskunftet.
Sind ja auch nur fachfremde die den Support nach Wissensdatenbank durchführen.
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Laut meinem Autohaus sind das die offiziellen Vorgaben von Hyundai, an die sie sich halten müssen.
Das ist ja auch der Grund warum manche AH dann auch so Sachen wie Klimaanlagendesinfektion ohne Absprache dazu mogeln um den Verdienst zu steigern.
Oder pauschal eine ganze Tube (!) Fliesfett pro Inspektion zusätzlich berechnen und das so begründen dass man ja nur die Arbeit aber nicht das Material mit den AWs bezahlt.
Manche Werkstätten lassen so Kleinmaterialpauschalen aber komplett raus
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2 L wäre aber ein bisschen viel Verlust.
Vermutlich haben sie von dem 2L-Gebinde nur 0,1 Mengeneinheit berechnet, das wären 200ml.
So war es bei meiner Wartung. Ein bisschen was muss immer nachgefüllt werden.
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Die Daten auf denen er sich beruft, gibt es nicht.
Hast du schon das klärende Gespräch gehabt?
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Hallo Tex,
m.E. sind Inspektionskosten nicht unkalkulierbar. Die Inspektion hat nach Herstellervorgaben zu erfolgen. Wie RPeter schon sagte, 8 AW für die erste un 13 AW für die zweite plus Material. Der Stundensatz steht in jeder Werkstatt auf der Tafel. Klar, kannst du dir auch einen Kostenvoranschlag holen. Ich persönlich finde das allerdings albern, weil bisher konnten mir die Werkstätten meiner Autos immer vorher sehr genau sagen, was es kostet und hielten das auch ein.
Der Wechsel der e-Call-Systembatterie ist eine Zusatzarbeit mit gesonderter Berechnung außerhalb des Inspektionsumfangs. Du kannst sie weglassen, das ist für die sonstige Fahrzeuggarantie unschädlich.
Klar kannst du eine freie Werkstatt aufsuchen. Die Garantie bleibt erhalten, nur in Außergarantiefällen gibts dann keine Kulanz (das machen aber alle Hersteller so). Hier solltest du aber dann auf den Stundensatz achten.
Softwareupdates kann die Werkstatt im Rahmen des Services durchführen, außerhalb nur gegen Berechnung. Du kannst Updates aber auch selber von Zuhause aus durchführen, mit einem USB-Stick. WIrd hier im Forum ausführlich erklärt.
Wenn sicherheitskritische Updates der Fahrzeugsteuerung durchgeführt werden müssen, erfolgt das ohnhin über einen Rückruf und wäre kostenfrei.
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Wenn du meinst...
Bei mir war bisher immer bei 9999km Schluß.
Möglicherweise gibt es verschiedene Tachovarianten, wer weiß.
Das kann dir ja dann der Werkstattleiter sagen.
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Der km-Zähler kann nicht mehr als die letzten 9999km anzeigen.
Der berechnet den Verbrauch aber weiter und bezieht sich dabei auf die letzten 9999km.
Das kannst du so lassen, oder einfach wie von Hyundai vorgesehen mit Druck auf OK (halten) zurücksetzen.
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Außerdem ist der Name der Serviceaktion ja „Kühlsystem spülen und Kühlflüssigkeit erneuern“.
Da würde ich davon ausgehen, dass genau das getan wird.
Ich denke die Werkstatt die gesagt hat, dass da nur gefiltert wird, hat schlicht noch nicht nachgelesen, was sie da tun sollen.
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Du MUSST nicht „OK“ drücken.
Die Meldung geht nach zehn Sekunden automatisch weg.