Da steht nix von HU machen lassen. Nur Unterlagen beilegen, falls es welche gibt. So verstehe ich das jedenfalls. Wäre in jedem Fall nach 4 Jahren so. Wenn der kona im Dezember noch TÜV hat wird er mit gültigem TÜV zurück gegeben. Das ist meiner Meinung nach in Ordnung. Ich hab aber keine private Leasingerfahrung.
Ich empfehle hier Ziffern 6e und 11 a/b/d des Leasingvertrages ( wenn es Hyundai Finance ist, wovon in nach dem Screenshot ausgehe.
Kurzum:
- HU muss natürlich gemacht werden.
- Aufbereitung ist nicht erforderlich, normale Gebrauchsspuren sind okay. Der Tipp mit der Waschanlage am Zielort war ja schon gegeben werden.
- Das mit der Rückgabe beim Händler wurde mir beim „Kauf“ auch angeboten, nach Sichtung des Leasingvertrages war mir aber klar, dass das jederzeit passe sein kann wenn Hyundai das nicht mehr zulässt, weil es im VertrAg ja definitiv nicht vorgesehen ist.
Das mit dem Rückgabegebühren ist bei mir Bestandteil des Beratungsgespräches gewesen.
- man kann den Wagen natürlich auch später abgeben, mit 1/30 Aufschlag pro Tag. In deinem Fall also 12/30 der Leasingrate. Ich würde da aber nochmal Rücksprache halten, ob man da nicht was machen kann, weil es nicht in deinem Einflussbereich liegt.
Aus Interesse: welche vier Abgabestationen sind das denn aktuell? Bei Vertragsabschluss wurden mir nur zwei in Deutschalnd genannte.