Beiträge von rubberduck

    Frage: Gibt es oder gab es ein Webportal, bei dem man sich mit den BlueLink-Accountdaten anmelden kann?


    Hyundai spricht vom "Hyundai-Account", hat aber keine Loginseite angegeben: https://www.hyundai.com/de/de/…ink-telematikdienste.html


    Ich dachte, ich hätte 2021 ein Webportal genutzt und auch irgendwelche Einstellungen vorgenommen. Jetzt finde ich aber mit Google nur Login-Seiten für Kanada und USA. (https://mybluelink.ca/login und https://owners.hyundaiusa.com/us/en/login.html). Im Forum finde ich auch keinen Link. Die Features für das Account-Management in der App sind ja sehr sparsam.

    Ob man darf oder nicht war nicht die Frage. Mir fallen einige, auch legale Gründe ein, im Auto ein Headset oder BT-Lautsprecher als Ausgabe zu nutzen.


    Im Kona stehen neben der Telefonie für Audio die Profile A2DP, AVRCP und, falls kein Bluelink an Bord, AndroidAuto/CarPlay per BT zur Verfügung. Alles ist nur auf die Nutzung des Telefons mit Audioausgabe im Auto ausgelegt. Es gib bisher meines Wissens kein Headset-Profil, also auch keine Audio-Ausgabe.


    Siehe auch: https://www.hyundaibluetooth.c…en/FrequentQuestions.html

    Wobei wie gesagt würde es vom Fahrzeug ausgehen wäre ein Fehler vermerkt.

    Klares Jein. Leider merkt sich der Fehlerspeicher des Fahrzeugs nur Fehler, die ein Programmierer für merkenswert hält.

    Ganz am Anfang unserer EV-Karriere sind sämtliche Front-Assistenten (Radar und Kamera) ausgefallen. Die Fehlermeldungen standen auch nach dem Einkauf noch an. Bei der nächsten Fahrt Abends war der Spuk vorbei. Drei Tage später wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Ich hab zugeschaut, kein Fehler im Speicher.

    (Seitdem nie wieder aufgetreten, der FHH konnte aber auch nichts tun)


    Ob fehgeschlagene Ladevorgänge protokolliert werden, keine Ahnung. Ich würde aber von der Abwesenheit des Eintrags nie darauf schließen, dass kein Fehler vorliegt.

    Das heißt dann Kulanz...vermutlich des verbauenden Händlers.

    Fraglich. Kulanz ist eine freiwillige Leistung, die auf keiner vertraglichen oder gesetzlichen Vereinbarung basiert. (Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz)


    Die Hersteller- und Anschlussgarantien sind zugesicherte Leistungen mit Bedingungen und kosten teils Geld. Was in diesem Rahmen erledigt wird ist keine Kulanz, darauf hat man einen Anspruch. (Aber VW hat auch bei allen meinen Garantiereparaturen von "Kulanz" gesprochen. Meine Ansprechpartner haben nicht mal kapiert, was der Unterscheid ist.)


    Der verbauende Händler muss Gewährleistung auf seine verkauften Teile und Arbeitsleistung berücksichtigen. Der hat aber nix mit der Beule in der Heckklappe zu tun, falls da eine entsteht. Das kann eventuell unter die Produkthaftung des Herstellers fallen. Eine durch Autohersteller ausgeschlagene Garantieanfrage wird aber niemals irgendjemand im Zubehörbereich abfangen.

    Die AGB sind wenig relevant. Die freiwillige Garantie ist im Rahmen der Garantiebedingungen zugesichert. Einzig das muss man prüfen und das lässt nun mal Interpretationsspielraum offen. Vermutlich sehen die Antworten auf Garantieanfragen je nach wirtschaftlicher Lage im Rahmen des Risiko-Management unterschiedlich aus.


    Wie schon erwähnt kenne ich im IT-Bereich Hersteller, die bei dem kleinsten Anzeichen eines Kunden-Eingriffs jede Garantie ablehnen. So wurde die defekte Display-Beleuchtung von meinem Nachbarn nicht auf Garantie repariert (außerhalb der Gewährleistung), da ein "nicht zugelassenes" Betriebssystem auf dem Notebook installiert war. Er hatte schon Windows 11 drauf statt Windows 10.

    Achso, das war eine erneute Nachfrage beim Kundenservice.

    Mit dieser Antwort vom Kundenservice ist jede Diskussion darüber eigentlich hinfällig und man braucht sich gar keine Gedanken zu machen. Fremde Scheibenwischer, Anhängerkupplung aus dem Zubehör, anderer Pollenfilter, andere Zündkerzen, Zubehör-Bremsbeläge, fremde Felgen, andere Reifen. Alles kann zum Erlöschen der Garantie führen.


    Ich lasse die Interpretation dieser Antwort vom Kundenservice offen. Das würde endlos...

    Woher stammt dieses Zitat? Ich finde es nicht hier im Thread und auch nicht im o.g. PDF zu den Garantiebedingungen.
    Im Gegenteil, im PDF werden unter Punkt 5 explizit Fremdeinbauten genannt und geregelt.

    Kurze Zusammenfassung der erste 14 Seiten dieses Thread.


    Rein logisch gib es bei einem EV keinen Zusammenhang zwischen Langstrecke und Kurzstrecke für das Laden der Batterie. Der Verbrenner erzeugt Strom mit der Lichtmaschine (Generator), wodurch die Batterie geladen wird. Kurze Strecke, wenig Energie für die Batterie.


    Das EV erzeugt den Ladestrom der 12V Batterie aus Fahrbatterie über einen Spannungswandler. Dazu muss man nicht "fahren" oder das Fz einschalten, dass kann jederzeit gesteuert werden. Während der "Fahrt" ist der Spannungswandler eh an und kann auch die 12v-Batterie laden, tut er auch. Im Stand wird dieser Vorgang genau durch die gelbe Lampe im Logo angezeigt. Das passiert vorzugsweise, wenn der Kona noch am Ladekabel hängt und fertig geladen ist direkt aus dem Netz. Ladeintervall im Stand ist etwa 4h. Geht an, misst den Ladezustand und lädt ggfs. nach, geht aus. Lediglich wenn das Nachladen im Stand begrenzt wäre, könnte es einen Zusammenhang zum Fahrbetrieb geben.


    Batterieprobleme können also auf einer faulen Batterie, auf Kontaktproblemen oder auf einem Fehler in der Mess- und Ladetechnik inklusive Software (Programmierfehler) beruhen. Die tatsächliche Ursache ist bisher nach meinem Kenntnisstand nicht bekannt.

    Hast du schon mal den Kriechstrom gemessen, bez. messen lassen? Der sollte bei aktuellen Modellen bei max. 15mA liegen.

    Hier im Forum hat ein Mitglied berichtet, dass eine defekte eCall-Einheit das Batterieversagen auslösen würde. Um die 45Ah in vier Stunden (Ladeintervall) leer zu saugen müsste die schon einige Ampere saugen. Die Nachladung könnte natürlich begrenzt sein, so dass weniger nachgeladen als entnommen wird. So wäre das schon erklärbar und meines Erachtens bisher die plausibelste Lösung. Das fällt bei mir unter "Fehler in der Mess- und Ladetechnik", denn das könnte man erkennen und melden. So eine Messung sollte IMO in der Werkstatt auch Standard sein.


    Nehmen wir an, das mit dem Lichtschalter stimme. Technisch wird dadurch etwas Last erzeugt, genau wie auch durch Klima, Sitzheizung und andere Verbraucher. Durch die Last wird zunächst die Messung beeinflusst, denn die Spannung fällt. Dadurch könnte ein Nachladen früher provoziert werden oder stärker ausfallen, als ohne die zusätzliche Last. Eine andere logische Erklärung fällt mir, neben einem deutlichen Programmierfehler, nicht ein.


    hemago, es könnte helfen, die Werkstatt auf die eCall-Einheit anzusprechen. Infos: RE: Hyundai Kona Elektro - Neue Serviceaktionen Juni 2023


    Zusätzlich wäre in Deinem Fall bestimmt ein Batteriewächter sinnvoll, mit dem Du den Spannungsverlauf nachvollzeihen kannst. Da siehst Du auch die regelmäßigen Ladevorgänge. Siehe: RE: 12 Volt Batterie total platt

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und unterliegt dessen Regeln. Die Regeln wiederum können Auslegungssache sein und vielleicht irgendwann Gerichte beschäftigen, da eine Garantie natürlich zugesichert ist.


    Meine persönliche Meinung:

    Die Formulierungen sollen einen Garantieanspruch bei ungeeigneten oder fehlerhaft eingebauten Anbauteilen einschränken. Baust Du beispielsweise die Dämpfer für die Heckklappe ein und der drückt falsch auf die Klappe, wodurch eine Beule im Blech entsteht, wird HY dafür keine Garantie übernehmen. Fällt die Klimaanlage aus wird das kaum etwas mit der Heckklappe zu tun haben und nicht zu einer Einschränkung führen. Eher würde der nicht freigegebene, selbst eingebauten Pollenfilter vielleicht zu einer Einschränkung der Garantieleistung führen. Und den bauen hier viele ein, ohne sich über Garantie (der Klimaanlage) Gedanken zu machen.


    Weiterhin Meinung:
    Es gibt ausreichend viele Unternehmen, die anscheinend systematisch nach "Fehler des Kunden" suchen, um einen Garantieanspruch abzulehnen. Die finden immer was, auch wenn der beanstandete Mangel gar nichts mit dem "Fehler des Kunden" zu tun hat. Wenn HY das tun möchte, stehen in dem von Dir angehängten PDF schon genug Klauseln von unsachgemäßer Bedienung, falscher Pflege oder sowas, was man dafür heranziehen kann. Ganz ohne jegliches Anbauteil.


    Eine ähnliche Diskussion gab es im Forum bereits wegen "Wartung nach Herstellervorgaben" und ob diese in einer freien Werkstatt durchgeführt werden können. Ergebnis: Muss jeder für sich entscheiden oder mit dem FHH des Vertrauens besprechen.

    Laut Einstellung im Menü müsste er bei P immer entriegeln … macht er aber nur bei der Fahrertür. Ich schaue nochmal, ob es vielleicht daran liegt, dass ich nicht expliziz P drücke, sondern in letzter Zeit immer direkt den Motor ausschalte, weil er dann auch automatisch P mit einstellt.

    Dazu gibt es im Forum bereits einen Thread, hab ich gerade nicht zur Hand. Such mal bitte falls dazu noch Fragen bestehen.
    Kurzform: Ja! In dieser Einstellung bleiben die Türen verschlossen, wenn das Fz selbst beim Ausschalten in P schaltet. Abhilfe schafft, im Menü die Türen beim Ausschalten zu entriegeln.