Danke an alle. Meine Frage ist zumindest technisch gelöst. Ich frage mich allerdings, ob der komplette Freilauf (wie ich ihn von meinem eGolf kannte) über gesetzlich noch erlaubt ist?
Der Test mit Gang "N" beim Kona ist ja gemäß Bedienungsanleitung im fahrendem Zustand ja gar nicht erlaubt. (Unfall droht). Ich kann mich auch noch erinnern, dass bei Verbrennern das Rollen im Leerlauf auch kontrovers diskutiert wurde.
Bei BEV mit anderen Motoren ist es so. Die haben Erregerspulen statt Permanentmagneten und können den Erregerstrom ganz abschalten. Dann passiert auch nix im Motor außer die übliche Reibung der Kugellager. Das ist "echtes Segeln" und auch erlaubt.
Das Schalten in Leerlauf (N) während der Fahrt ist diskussionswürdig und zumindest von Hyundai nicht gewünscht. Egal ob Verbrenner oder BEV. Das ist auch ein Risiko von wegen Blick auf der Straße lassen usw.
Bei Verbrennern (Schalter und Automatik) konnte früher bei Unterdruckbremskraftverstärkern der Druck für eine ausreichende Bremsunterstützung zu gering sein. (Was ein Wort da in der Mitte )