Zum einen haben wir den Fahrzeughersteller Hyundai, der entsprechend seiner festgelegten, technischen Voraussetzungen vorgibt, wie hoch die Stützlast und die Anhängelast sein dürfen.
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Sollte die Stütz- und oder Anhängelast eines Fahrzeuges verändert, hier erhöht werden, müssen die technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges dafür vorliegen. Dafür müsste das Fahrzeug technisch angepasst (umgebaut) werden. Bei unseren Elektroautos wäre nach meinem technischen Verständnis, eine Erhöhung der Dauerleistung von 28 kW (siehe Kfz-Schein lfd. Nr. 22) und andere technische Änderungen erforderlich.
Diese Annahme ist falsch. Die Angaben für die maximalen Werte folgen natürlich grundlegend den technischen Voraussetzungen, mehr als die Technik hergibt geht nicht. Zusätzlich aber auch gesetzlichen Gegebenheiten, Produktentwicklung, Produktentscheidungen und Absatzmarkt. Die angegebene Anhängelast liegt oft unter den technischen Werten. Ebenso wird die Anhängelast mit Angabe einer maximalen Steigung (12%) homologiert. Bei einer Zuglasterhöhung ohne technische Änderung reduziert sich diese immer, im Beispiel auf 8% Steigung. Siehe dazu o.a. Quellen.
Die ersten Kona EV hatten keine Anhängelast. Am Fahrgestell und Motor wurde nichts geändert und nun sind es 300kg. Das liegt an der Produktentwicklung und der späteren Homologation.
Unser erster Galaxy ist ein weiteres Beispiel: Der hatte bei 1,8 to Fahrzeuggewicht eine Anhängelast von 1,7to, um die 3,5to Zuggewicht zu beachten. Unser jetziger, baugleicher aber neuerer Galaxy hat eine Anhängelast von 1,8to. Man darf das aber nur mit dem passenden Führerschein im richtigen Land voll ausnutzen da der Zug dann mehr als 3,5to wiegt. Grund für die jetzigen 1,8to ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Anhängelast das Fahrzeuggewicht nicht übersteigen darf. In anderen Ländern darf man 2,2to an den Haken nehmen, was wohl die technische Grenze ist.
Eine Überschätzung des Motors ist übrigens auch eine Fehlerquelle für viele kochende Kühler in den Alpen Bergab ist das auch nicht ohne
Rechtlich darf ich natürlich immer nur das fahren, was die geringste Last hat: Eingetragene Anhängelast des Fz, Anhängelast der Kupplung, Zulässiges Gewicht des Anhängers.
Bei der Herstellergarantie sehe ich das ebenfalls genau so: Der Hersteller kann (und wird) die Garantie einschränken, wenn er dies rechtlich kann.