Beiträge von rubberduck

    Verwirrt? Entschuldigung :m0003:


    Die Kernaussage: Die zulässige Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung kann geringer sein als die technisch mögliche Anhängelast.



    Am Ende war es eh nur noch akademisch. Es bestand die Chance, dass man für weniger Geld mehr ziehen dürfte. Das hat sich als falsch herausgestellt. Man darf für mehr Geld mehr ziehen und riskiert die Garantie.

    :m0004:


    PS: Meine Finanzverwaltung meint, das ist zu teuer. Wir haben ja ein Auto mit Kupplung... ;( Die hätte ich damit auch besser überzeugen können.

    Zum einen haben wir den Fahrzeughersteller Hyundai, der entsprechend seiner festgelegten, technischen Voraussetzungen vorgibt, wie hoch die Stützlast und die Anhängelast sein dürfen.


    [...]


    Sollte die Stütz- und oder Anhängelast eines Fahrzeuges verändert, hier erhöht werden, müssen die technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges dafür vorliegen. Dafür müsste das Fahrzeug technisch angepasst (umgebaut) werden. Bei unseren Elektroautos wäre nach meinem technischen Verständnis, eine Erhöhung der Dauerleistung von 28 kW (siehe Kfz-Schein lfd. Nr. 22) und andere technische Änderungen erforderlich.

    Diese Annahme ist falsch. Die Angaben für die maximalen Werte folgen natürlich grundlegend den technischen Voraussetzungen, mehr als die Technik hergibt geht nicht. Zusätzlich aber auch gesetzlichen Gegebenheiten, Produktentwicklung, Produktentscheidungen und Absatzmarkt. Die angegebene Anhängelast liegt oft unter den technischen Werten. Ebenso wird die Anhängelast mit Angabe einer maximalen Steigung (12%) homologiert. Bei einer Zuglasterhöhung ohne technische Änderung reduziert sich diese immer, im Beispiel auf 8% Steigung. Siehe dazu o.a. Quellen.


    Die ersten Kona EV hatten keine Anhängelast. Am Fahrgestell und Motor wurde nichts geändert und nun sind es 300kg. Das liegt an der Produktentwicklung und der späteren Homologation.


    Unser erster Galaxy ist ein weiteres Beispiel: Der hatte bei 1,8 to Fahrzeuggewicht eine Anhängelast von 1,7to, um die 3,5to Zuggewicht zu beachten. Unser jetziger, baugleicher aber neuerer Galaxy hat eine Anhängelast von 1,8to. Man darf das aber nur mit dem passenden Führerschein im richtigen Land voll ausnutzen da der Zug dann mehr als 3,5to wiegt. Grund für die jetzigen 1,8to ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Anhängelast das Fahrzeuggewicht nicht übersteigen darf. In anderen Ländern darf man 2,2to an den Haken nehmen, was wohl die technische Grenze ist.


    Eine Überschätzung des Motors ist übrigens auch eine Fehlerquelle für viele kochende Kühler in den Alpen ;) Bergab ist das auch nicht ohne =O



    Rechtlich darf ich natürlich immer nur das fahren, was die geringste Last hat: Eingetragene Anhängelast des Fz, Anhängelast der Kupplung, Zulässiges Gewicht des Anhängers.


    Bei der Herstellergarantie sehe ich das ebenfalls genau so: Der Hersteller kann (und wird) die Garantie einschränken, wenn er dies rechtlich kann.

    Anruf bei MVG: Die Kupplung Art.Nr 3134 GS ist die Kupplung, die Hyundai verbaut und nur über den Hersteller beziehbar. Die Kupplung kann 1559kg Anhängelast verkraften. Es zähle jedoch das, was im Fz-Schein als Last eingetragen sei.


    Weiter recherchiert:

    Eine Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich bis maximal zum zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs möglich (natürlich mit Ausnahmen). Gleichzeitig wird die maximale Steigung mit der neuen Anhängelast auf 8% reduziert. Also genau das, was wir im Foto von goffry sehen können. Der Händler hat es offensichtlich inklusive gemacht. Bisher habe ich das Gutachten nur zum Nachkaufen bei mad-vertrieb gefunden (siehe unten). Ob sich das lohnt muss man für sich entscheiden.


    Quelle Zuglasterhöhung: https://efahrer.chip.de/e-wiss…azu-wissen-sollten_103713 und https://www.mad-vertrieb-shop.de/anhaengelasterhoehung/

    ATB weisen zumindest darauf hin, dass die Garantie eingeschränkt sein kann: https://www.atb-tuning.de/auflastung.html

    Gutachten zu kaufen: https://www.mad-vertrieb-shop.…-ab-baujahr-062017-1.html


    Anruf bei Rameder, der Mensch am Telefon hatte keine Ahnung. Kontakt zu "Fachabteilung" hergestellt. Mal schauen, was die antworten.

    Ok, also die originale Hyundai-Kupplung hat nur 300kg Anhängelast und kostet rund 1100,- € inklusive Einbau. Eine Kupplung mit 1200kg wurde vom österreichischen FHH eingebaut ( goffry ) und eingetragen.


    Die Zubehörkupplung von Westfalia hat 1250kg (gebremste) Anhängelast und kostet derzeit rund 800,- € inklusive Einbau. Es gibt Menschen, die erwarten dann den Verlust der Garantie, bisher aber ohne Quellenangabe.


    Für Mj 2018 gibt es von MVG (OEM-Hersteller für HY) eine Kupplung mit 1559kg Anhängelast: https://www.mvg-ahk.de/Anhaeng…hro8e5cjs1gie2icb7b5ta8pe


    Für Mj 2021 ebenso: https://www.mvg-ahk.de/Anhaeng…hro8e5cjs1gie2icb7b5ta8pe und wie man sieht ist es die identische Artikel-Nummer.


    Die Kupplung kann man bei MVG aber nicht bestellen.


    Man fragt sich...


    PS: Wenn ich für weniger Geld mehr Anhängelast ziehen darf ist das schon etwas Recherche wert ;)

    Sicher? Dazu konnte ich nichts Offizielles finden.


    Ich kenne Mobilitätsgarantien von VW und Ford, Beide greifen dann, wenn das Fz nicht mehr sicher oder fahrtechnisch nur deutlich eingeschränkt genutzt werden kann. Dabei ist es unabhängig, ob man sich in die Werkstatt schleppen lässt oder zB mit dem Motor-Notprogram zur Werkstatt schleicht.

    Ohne Hupe kann man fahren und den Werkstatttermin einplanen. Ohne Luft im Reifen nicht ;) Ein defekter Reifen ist eine Panne. (Nur meine Meinung)


    Ach ja: Und es sind oft die kleinen Dinge, die das Leben lebenswert machen :m0004:

    Natürlich wird das in der Werkstatt gemacht, auf dem Parkplatz wird nicht geschraubt. Genau wie Du sagst, wegen Starterbatterie und Werkzeugen und früher waren zusätzlich auch die Diagnose- und Programmiergeräte notwendig. Da dürfte langsam vielleicht ein Umdenken stattfinden und man weißt "Updateplätze" aus.


    Auf jeden Fall muss man mit dem Auto irgendeinen vorgesehenen Platz belegen, um klar zu erkennen, an welchem Auto gerade eine Arbeit verrichtet wird. Im Rahmen der Arbeitsorganisation muss immer klar Auftrag (vom Meister), Durchführung und Endkontrolle (vom Meister) erfolgen. Vorher darf der Wagen nicht vom Werkstattplatz. Und es sollte ein abgesicherter Bereich sein, weil teils der Schlüssel dafür im Fz gebraucht wird (nicht gerade bei Kona) und Fremdzugriff verhindert werden muss.