Ich finde die Werkstattbindung eine faire Vereinbarung. Es betrifft ja nur die Reparaturen, welche die Versicherung zahlen soll. Und der, der zahlt, darf für mein Empfinden auch entscheiden, wo repariert wird.
Es ging oben ja darum, dass man einen Vertrag ohne Werkstattbindung abgeschlossen hat und der Versicherer dann trotzdem versucht, seine Partner bzw die vergünstigten Preise durchzudrücken. Das hört sich weniger fair an.
Für mich ist die große Frage bei Werkstattbindung:
Was passiert mit der Herstellergarantie (in unserem Falle Hyundai, 5+3 Jahre), wenn nach einem Frontschaden durch eine fremde Werkstatt Frontradar, Klimatechnik und andere unter der Motorhaube gelagerte Dinge repariert wurden?
Für den Hersteller ist es mE eine Fremdreparatur. Die Versicherung bzw die durchführende Werkstatt übernimmt natürlich nur die gesetzliche Gewährleistung auf die eigene Arbeit. Bei späteren Schäden mit einem möglichen Zusammenhang der Reparatur steht man dann allein da, vermute ich zumindest. Der Hersteller könnte eine Garantieleistung mit Hinweis auf eine fehlerhafte Reparatur ablehnen.
In einer Fremdwerkstatt ist für mich nicht der zuvor bestehende Zustand wiederhergestellt. Die Reparatur in einer Vertragswerkstatt muss mE ohne Werkstattbindung eine voll bezahlte Option sein. Selbst mit Werkstattbindung könnte man auf die "Wiederherstellung inklusive Herstellergarantie" bestehen. Ob man sowas mit einer Versicherung ausdiskutieren mag...