Beiträge von rubberduck

    Kenne ich selbst nicht, es gibt aber einen sehr ausführlichen Thread hier. Es soll wohl meist an den Domlagern liegen.


    silky-bro damit sind wir wieder beim Elektro-Kona: Der soll ja laut BDA nur im Notfall (Kona 1) oder gar nicht (Kona 2) mit rollenden Antriebsrädern abgeschleppt werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Also wenn, dann wirklich nur sehr kurze Strecken.


    Oder wir brauchen zusätzlich so Nachläufer, wie ralle01 es beschreibt :)


    Klasse, das gibt doch einen schönen Überblick über "Abschleppen mit Elektromotor". Danke an alle Mitwirkenden.

    Getriebe-Parkstellung P ist eine Verriegelung im Getriebe mit geringer Haltekraft, vermutlich ein Bolzen. Bei zu viel Last schert der Bolzen ab, im besten Fall gibt es eine Überlastsicherung. Das Fz wird jedenfalls nicht gehalten.


    Die (elektronische) Parkbremse oder Feststellbremse wirkt auf mindestens zwei Räder und hat eine hohe Haltekraft. Die muss ohne Stromversorgung halten. Beim Kone ist die typische elektronische Parkbremse (EPB) mit Elektromotor und Spindel verbaut.


    Das ist auch ein Problem bei allen EPB: Ohne 12v und Zündung an bekommt man die nicht gelöst. In Notfällen schleppt man mit blockierten Rädern ab, für kurze Strecken egal.


    Zum Abschleppen braucht jede Privatperson eine Genehmigung und natürlich die entsprechende Führerscheinklasse.

    Die StVO spricht auch bei Privatpersonen von Abschleppen mit ganz klaren Regeln: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__15a.html

    Mein Kona war schon längere Zeit in N und ausgeschaltet. Braucht man in der Werkstatt. Er geht aber bei vielen Ereignissen auf P. Türe öffnen ist zB ein Ereignis.


    ADAC sagt, zum Abschleppen Bedienungsanleitung lesen. Grundsätzlich eher nicht.

    Wichtig ist auch, für selbst abschleppen MUSS der warnblinker aktiv sein. Ohne 12v also kein schleppen.


    Darf man ein E-Auto abschleppen?
    Wenn ein Elektroauto liegen bleibt: Darf man es abschleppen oder muss man es per Lkw transportieren?
    www.adac.de

    Ich mache mal einen neuen Thread dafür.

    Im Manual (SX2), steht klar dass nicht geschleppt werden darf.

    Ist das beim SX2 geändert worden?

    Beim Kona FL ist das Abschleppen mit rollender Vorderachse zu vermeiden. In Notfällen, falls anders nicht möglich, muss in Fahrstufe N und Fahrzeug auf "Off" geschleppt werden.


    Es geht implizit um die geschleppte Strecke und Geschwindigkeit. Die selben Vorgaben waren auch im Automatik meiner Eltern von 1992 und 1998.

    Vor allem dürfen sich die Räder bei allen Getriebearten nicht zu lange und zu schnell rückwärts drehen. Dafür sind die Autogetriebe (Schrägverzahnung) nicht ausgelegt.


    Das Getriebe wird elektronisch entkoppelt. Der Motor dreht sich mit und wird mit offenen Enden betrieben. Ohne Last gibt es keinen Widerstand. Damit kann man eigentlich alles machen, was man auch mit einer mechanischen Entkopplung machen kann. Die Frage ist eigentlich, ob eine elektronische Entkopplung störanfälliger als eine mechanische Entkopplung ist.

    Das BMS wird meines Erachtens nicht dafür benötigt, da man Neutral auch im Zustand "off" und ohne 12v Versorgung erhalten kann. Ich vermute, bei abgeschaltetem BMS ist immer "entkoppelt". Damit im Stand nix passiert wird in P der Bolzen in das Getriebe geschoben und sehr penetrant automatisch in P geschaltet.


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    Es war gemeint, dass der 1 Phasige 16A Kona das Limit ist. Es bringt nichts die Box auf 32A zu stellen.

    Nach den Meldungen hier im Forum kann der 1-phasige OBC im Kona 32A, also 7kW laden. Also können 32A schon sinnvoll sein und doppelt so schnell. Das aber bitte für das gewünschte Fahrzeug auch prüfen.

    (Die Heidelberg EnergyControl kann aber nur 16A pro Phase, falls es diese Heidelberg-Box ist)


    Für alle Schieflast-Bedenkenträger: 7,2 kW auf einer Phase muss man mit Netzbetreiber und Elektriker abklären. Hier bei uns ist das dem Netzbetreiber total egal.


    Siehe auch:

    Der Kona soll ja auch bei Stellung "N" nicht abgeschleppt werden, da dadurch Schäden an der Fahrelektrik entstehen kann...

    Darüber kann man sich streiten, ob das so in der Anleitung steht. Es steht unter "Vorsichtsmaßnahmen für Elektro Fahrzeuge". Es kann eine Verbindung zum Motor bestehen und dann gibt es natürlich ordentlich Strom.


    Ansonsten stehen überall die selben Hinweise wie bei Verbrennern mit Automatik. Nur eben wegen des Untersetzungsgetriebes. Außerdem gibt es den Hinweis, dass bei Schalten in Fahrstufe N während der Fahrt eine erhöhte Unfalllgefahr besteht.


    Ganz allgemein schalten die modernen Karren gerne selbst in P oder dergleichen, so dass Abschleppen ein Risiko ist.


    Meines Erachtens kann nichts am Fz Schaden nehmen, wenn man während der Fahrt in N schaltet. Alles ist so, wie während der Fahrt, es gibt nur keine Verbindung zum Motor.

    Bei den Bremsklötzen gab es kein Entgegenkommen. Das ist deshalb ärgerlich, weil sie bei 15.000 km auf Garantie gewechselt wurden. Den Grund hat man mir nicht verraten.

    Finde ich sehr komisch, bei sowas würde ich nicht von "entgegenkommen" sprechen. Bremsbeläge verschleißen und werden so dünner. Durch Verschleiß lösen die sich aber niemals von der Stahlplatte ab, das ist ein Defekt. Auf Deine Beläge muss also entweder die Garantie wirken oder die Gewährleistung innerhalb von 2 Jahren auf den Ersatz bei 15000km.


    Die Werkstätten gehen anscheinend bei Bremsen immer von Verschleiß aus oder es ist der Aufwand. Die Werkstatt muss einen Garantieantrag bei HY stellen und auf Freigabe warten. Bezahlt wird meines Wissens nur der Austausch, nicht der administrative Aufwand. Für die Werkstatt natürlich sehr unattraktiv.