Ein weiterer großer Vorteil der BEVs
Jaaa, das erklärt die häufigeren Klagen der BEV-Fahrer im Forum umfänglich
Ein weiterer großer Vorteil der BEVs
Jaaa, das erklärt die häufigeren Klagen der BEV-Fahrer im Forum umfänglich
wobei es für die Verbrenner-Fahrer nicht so spannend ist, über Bluelink die aktuelle Ladegeschwindigkeit zu sehen.
... aber den Verbrauch der jeweiligen Fahrten
aber viele Kona-elektro-Fahrer die Bluelink App nutzen
... und ebenso viele Verbrenner-Kona-Fahrer und Hybid-Kona-Fahrer .... von Fahrern anderer Hyundai-Modelle ganz zu schweigen.
Ich wende mich doch nicht selber an Hyundai bei Garantiefällen
So ist es, denn mit dem Hersteller, hier Hyundai, habe ich doch keinen Vertrag, sondern mit dem Händler.
...vielleicht findest du ja welche.
Findest du solche Angriffe gegen die Person zielführend?
Ich persönlich finde die Beiträge von uwe (mit einer Ausnahme :-D) in aller Regel fundiert und hilfreich und auch hier hat er ledigich versucht zu helfen. K.A. was dch da geritten hat :-/
Und Du findest die bessere Vorgehensweise ist den Rabattempfänger komplett im Unklaren zu lassen und dann erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist zu sagen, dass man jetzt Pech gehabt hat?
Nein. Sonst hätte ich das geschrieben.
Da wir hier aber viel mutmaßen und wenig wissen, verzichte ich bewusst auf Empfehlungen oder "Meinungen" zu einem besseren Vorgehen.
Das schließt aber nicht aus, erkennbar unkluge Empfehlungen auch als solche zu bezeichnen, und natürlich habe ich auch begründet, weshalb ich anderer Ansicht bin, denn eine sachliche Begründung für eine Meinung gehört doch zu einer sachlichen Diskussion dazu.
Am besten wäre wohl, wenn "Behinderung" und "gewerblich" auseinander gehalten würden von Hyundai und von den Händlern, was dem Anschein nach nicht passiert.. Dann hätten wir auch nicht die diversen Beschwerden und diese Diskussion.
Ein Verbraucher wird nicht zum Gewerbekunden, nur weil er einen Gruppen- oder Behindertenrabatt annimmt.
So ist es.
Ich kann keine Werbeversprechen anpreisen und dann, ohne Hinweis, außer Kraft setzen - da helfen auch keine AGB‘s, darüber muss ein Endverbraucher explizit aufgeklärt werden, wenn er dadurch finanziellen Schaden nimmt.
Solch ein Schaden darf gar nicht erst eintreten!
Wie du bereits geschrieben hattest: Eine Privatperson mit Schwerbehinderung bleibt eine Privatperson.
Wenn man allen Privatpersonen (welche in einem bestimmten Zeitraum ein BEV kaufen) eine Prämie zusagt, dann wüsste ich keinen Sachgrund, aus welchem man Privatpersonen mit Behinderung diese Prämie vorenthalten dürfte. Das wäre eine Diskriminierung aufgrund Behinderung und die ist verboten.
Erlaubt wäre sicherlich, die Bedingungen für Preisnachlässe aufgrund von Behinderung enger zu fassen, z.B. Anmeldung des derart rabattierten Fahrzeuges auf die/den Schwerbehinderten (oder bei Minderjährigen auf die Eltern oder zur Pflege Bestellten), ebenso eine Beschränkung auf einen Mindest-GdB und/oder Vorliegen bestimmter Merkzeichen wie H, G oder aG o.ä.
Gerade runtergeladen und nicht mal 25min bis zum Ende des Downloads.
Ich beneide dich.
Bei mir ist die Downloadgeschwindigkeit bisher noch jedesmal rapide eingebrochen, selbst wenn der Start mit ~9 MB/s losging ....
Meiner Meinung nach hätte der Verkäufer die Betroffenen DEUTLICH UND SCHRIFTLICH darüber aufklären müssen (mit Unterschrift von Euch, dass er es getan hat), dass durch den Gruppenrabatt (entweder aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe) ein allgemein beworbenes Merkmal des Kaufes (Ausgleich der Differenz der Bafa Prämie bei später als prognostizierter Lieferung) wegfällt.
Autsch! Das wäre Harakiri mit Anlauf.
Diese BAFA-Dingens gibt es für den BEV-Kauf und offenbar (?) nur für Privatpersonen (?). Wenn sich ein Händer schriftlich bestätigen ließe, aufgrund Behinderung die BAFA-Prämie nicht gewähren zu können, kann er sich auch gleich selber wegen Diskriminierung anzeigen.
Daher: wirklich wirklich wirklich eine gaaanz schlechte Idee von dir - meiner Meinung nach
Das grundsätzliche Problem liegt doch hier eher beim Verkäufer bzw. an der Schulung des Verkäufers.
Das wäre tatsächlich möglich und dürfte zumindest ein Teil des Problems sein.
Aber falls es im System von Hyundai tatsächlich nur einen Rabatt-Grund geben sollte (Gewerbekunde) und der Hersteller den tatsächlichen Grund (z.B. Schwerbehinderung) nie erfährt, läge das grundsätzliche Problem im System an sich, u.a. wie der Hersteller mit seinen Vertragshändlern kommuniziert .... und die Händler/Verkäufer schult!
In der Vergangenheit war es so, dass man bei den Verkäufern etwas unterschrieben hat, was zum Rabatt über den GdB berechtigt hat. Dabei wurde auch auf das hingewiesen was eben die Einstufung als "Gewerbekunde" aussagte.
Zumindest ich erhielt keinen derartigen Hinweis, aber mein Hybrid (ohne Stecker) wurde ja ohnehin nicht gefördert und drum ist das in meinem Fall irrelevant.
Einen kleinen Rabatt wg. Schwerbehinderung (u.a. mit Merkzeichen aG) erhielt ich nämlich auch, kann ihn aber nicht in Zahlen (Prozente oder Euro) bemessen. Ich hatte nämlich noch diverse Zusatzausstattung geordert und bekam dann einen wirklich akzeptablen, mittleren vierstelligen Nachlass aufs Gesamtpaket.
Ich denke nicht das die Hyundai-Händler in ihren AGB stehen haben, dass bestimmte Käufergruppen bevorzugt behandelt werden.
Sehe ich ebenso.
Ich hatte ganz am Anfang im Juni 2022 Probleme, BlueLink im Auto überhaupt zu aktivieren. Ging erst nach über einer Woche.
Ansonsten hatte ich lediglich neulich nach Weihnachten mal ca. zwei Tage lang keine online-Routenführung.
Darüber hinaus - toi toi toi, sind mir die hier immer wieder mal berichteten Probleme unbekannt, möge es auch noch lange so bleiben
PS: ja klar, auch bei mir zeigt die App nur noch dauerhaft 0 Kilometer an, das ist aber kein Verbindungsproblem.
PPS: bei mir rennt die App übrigens auf einem Android-Smartphone. Wäre ja möglich, dass die App für iOS und die für Android hier unterschiedlich robust sind ...
Der Preisnachlass, den einzelne Gruppen wie z.B. Behinderte erhalten, wird von den Konzernen ja nicht wegen deren sozialer Ader gewährt, sondern ist eine Gegenleistung für die Werbung für den Autokonzern, den ein entsprechender Ausweis hinter der Windschutzscheibe immer hat.
Da kommen wohl völlig verschiedene Aspekte zusammen.
Nachlässe für Berufsgruppen sprechen sich rasch herum! Mercedes hat Taxifahrern jahrzehntelang gute Nachlässe eingeräumt und deutschlandweit stellen Mercedes´ bisher noch das Gros der Taxis. Journalisten wurden weiter oben schon genannt ..... Solche Nachlässe mögen durchaus Werbung für eine Marke sein. Kommt aber auch auf die jeweilige Marke an - es ist halt ein Unterschied, ob man sich "schau mal, die fahren alle Lexus!" zuraunt oder "schlecht bezahlt, die fahren alle Dacia" ....
Bei Schwerbehinderten mag es auch um soziale Aspekte gehen, womöglich geht da steuerlich was für die Anbieter, wer weiß. Imagepflege kommt auch hinzu frei nach "wir tun was!". Aber ausgerechnet der Ausweis oder wohl viel eher die blaue Parkkarte hinter der Scheibe dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als werbewirksam erwogen worden sein, denn sehr viele Schwerbehinderte legen die blaue (oder ggf. orange) Karte nur beim Parken auf Behindertenparkplätzen auf das Armaturenbrett (während der Ausweis im Auto m.W. rechtlich keinerlei Wirkung entfaltet und es i.d.R. Quatsch ist, den da auszulegen; Diskussionen darüber werden aber OT) und haben sie garnicht ständig an der Windschutzscheibe befestigt. Ergo: normalerweise nicht zu sehen -> nicht werbewirksam.
Denn schließlich muss man nur bei Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleiches nachweisen, dass man dafür berechtigt ist. Deswegen trägt man ja z.B. auch nicht den Behindertenausweis ständig am Revers, sondern kramt ihn heraus und zeigt ihn vor, wenn man z.B. an der Kinokasse wegen Preisnachlass oder kostenloser Begleitperson fragt.
Auch nicht ganz auszuschließen: Schlimmstenfalls ginge das sogar nach hinten los, denn bei besonders rückständigen Menschen sind Behinderungen Makel - die würden dann womöglich Marken oder Modelle eher meiden, bei denen sie die blaue Karte besonders oft sehen.
Insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass niemand auf die Werbewirkung von Parkerleichterungen für (Geh-)Behinderte oder gar Behindertenausweise für Automarken setzt ...
Abseits davon finde ich rubberducks Anmerkung interessant:
Wie wir hier gelernt haben werden freiwillige, systematische Rabatte für Journalisten, Schwerbehinderte, bestimmte Arbeitgeberzugehörige, Ärzte uvm. bei Hyundai als "Gewerbekunde" eingestuft. Der Grund ist unbekannt, tut auch nichts zu Sache. HY möchte keine zwei Rabatte gewähren
Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit, dass es zwar verschiedene Gründe oder Auslöser für Nachlässe gibt, diese Preisnachlässe aber an sich einheitlich hoch sind und deswegen bei Hyundai aus Bequemlichkeit allesamt nur unter einem einzigen Grund "gebucht" werden können. Dies würde die hier oft erwähnte Gleichsetzung erklären.
Dämlich, aber möglich.
Blöd und falsch wäre es dennoch, Schwerbehinderte gegenüber "normalen" Privatpersonen zu benachteiligen, indem man sie bei der Belieferung hintenan stellt und in der sehr speziellen Konstellation der auslaufenden bzw. verringerten BAFA-Förderung zum Jahreswechsel in Einzelfällen tatsächlich effektiv benachteiligt - abseits davon macht es doch in der Praxis vermutlich keinen Unterschied und deswegen wurde das System mutmaßlich (?!) wohl auch so gestaltet.
Wenn solch eine Benachteiligung wirklich "gerichtsfest" belegbar ist, gewinnt man einen Rechtsstreit vermutlich ziemlich locker, denn Verstöße gegen AGG und EU-Recht und und und ergäben eine nette Liste und sind nicht trivial. Aber es muss beweisbar sein mit nachweisbarem Schaden, nehme ich an.
Wenn obige Mutmaßung stimmt, weiß Hyundai als Konzern/Hersteller/Lieferant möglicherweise nicht einmal, welcher Besteller schwerbehindert ist. Denn wenn der Händler nur einen einzigen Grund im System für Preisnachlass eintragen kann und dieser lautet "Gewerbekunde", dann wird er das einerseits nutzen und andererseits kann das im Sprachgebrauch durchaus dazu führen, dass über kurz oder lang im Hyundai-Umfeld Schwerbehinderte fälschlich mit Gewerbekunden gleichgestellt werden. ... und solange niemand klagt, wird das wohl nicht sauber aufgedröselt und kommmuniziert.