Beiträge von DasNaechsteAuto

    Dazu kommt dann, dass es manche Fahrzeuge gar nicht als Schaltwagen gibt, somit das "rausrechnen" gar nicht geht um ein Automatikgetriebe bezahlt zu bekommen.

    Wenn es das Fahrzeug nicht als Handschalter gibt, entstehen auch keine Mehrkosten durch Wahl des Automatikgetriebes.

    Insofern ist es nachvollziehbar, dass es keine Erstattung gibt, denn die bezieht sich ja auf behinderungsbedingte Mehrkosten und nicht auf Automatikgetriebe als Solches.

    Es gibt m.W. keine Vorschriften für Preisnachlässe beim Autokauf für Schwerbehinderte, sondern das ist freiwillig, was dann auch die Höhe des Preisnachlasses betrifft.

    Das ist das Eine.


    Das andere ist die interne Berechung bei den Autohäusern und Verkäufern.

    Die Einen geben einen Hauspreis oder Grundrabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung (uPE) der Hersteller, oder wie immer sie es nennen. Die nennen dann eher kleine zusätzliche Nachlässe für Schwerbehinderte wie oben die 3% - die dann sozusagen auf den ohnehin schon gewährten Hauspreis draufkommen und vermutlich auch die ehrlichere Angabe des tatsächlichen Behindertenrabatts sind.


    Andere hingegen lassen den Hauspreis mal fix unter'n Tisch fallen und präsentieren einfach den gesamten Preisnachlass (wie oben die 11%) auf die uPE als angeblichen fetten Behinderten-Rabatt.

    Am Ende des Tages kommst du auf sehr ähnliche Endpreise bei beiden Berechnungsmodellen und die Aufregerei wegen 3% vs. 11% ist so unsinnig wie überflüssig. Pfeif auf geschönte(!) Prozente dank anderer Berechnungsmethode, sondern vergleiche Endpreise.


    Die zweite Variante kannst du übrigens leicht prüfen, indem zwei Tage (oder drei Tage vorher :)) später ein Cousin oder Kollege hingeht und sich ein Angebot für ein sehr ähnliches Modell erstellen lässt (die Konfiguration sollte nicht zu exotisch und einzigartig ausfallen, ganz doof sind die Verkäufer ja auch nicht). Dieses Angebot wird auch ohne Schwerbehinderung hübsch ausfallen und du kannst dann die Differenz als tatsächlichen Preisnachlass für Schwerbehinderung betrachten.

    Natürlich gibt es auch Schwankungen je nach Verkäufer, für Verhandlungsgeschick etc ...


    Ursprünglich sollten diese Nachlässe dienen Behindertengerechte Umbauten oder wenigstens das (früher) oft Aufpreispflichtige Automatikgetriebe bezahlbar zu machen.

    Das muss dann aber SEHR lange her sein.

    Wie bereits von WolfgangK erwähnt gibt es dafür nämlich andere Wege je nach GdB und ggf. Merkzeichen. Die Umbauten werden übernommen, Umfang und Häufigkeit variieren vermutlich je nach Kostenträger. Sofern die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig ist, übernehmen die die kompletten Umbaukosten (wie auch Mehrkosten für behinderungsbedingte Ausstattung (*)) und dies minimal aller 5 Jahre, die Formulare für die Beantragung kann man unkompliziert aus dem Internet holen.

    Andere Kostenträger mögen dies abweichend handhaben, ich hatte bisher immer nur bei der DRV beantragt. Das ist recht problemlos und auch die Bearbeitung der Anträge klappte eigentlich stets recht flott, lediglich die Auszahlung oder Überweisung dauerte bisher fast jedesmal ziemlich lange, so dass die bei Vorliegen der schriftlichen Bewilligung und Kostenübernahmezusage in Vorleistung gegangenen Werkstätten unruhig wurden.


    *) Sofern man entsprechende Auflagen belegen kann (ich habe z.B. u.a. Handbedienung und Lenkungsdrehknopf, Automatikkgetriebe und Heckscheibenwischer "bei leicht verschmutzender Heckscheibe" und noch etwas weiteren Kleinkram als Auflage im Führerschein stehen), werden auch entsprechende Mehrkosten voll übernommen (zumindest von der DRV).

    Es war vor dreißig Jahren nur etwas kurios, dass der Sachbearbeiter die Umbaukosten von Schaltgetriebe auf Automit haben wollte. Es ließ sich dann per Schreiben vom Autohaus (mit etwas technischem Hintergrund) aber überzeugen, dass diese Umbauen nicht möglich seien, sondern man von vornherein entsprechend ordern muss. Und ich konnte dann ein Angebot jeweils für das Auto mit Schaltgetriebe liefern und - mit sondern gleicher Ausstattung - ein Angebot für das Auto mit Automatikgetriebe, die DRV hat die Differenz bezahlt.

    Die Auflage Heckscheibenwischer ist inzwischen weitgehend irrelevant; sie gilt nur für Steilheckautos ("...leicht verschmutzende Heckscheibe ..."), also Kleinwagen und Kompakte, Kombis, viele SUV, aber auch Pickups und Transporter, aber eben nicht für Stufenhecklimousinen, und wird auch nur dann bezahlt, wenn der Wischer eine auswählbare Option ist. Da die Dinger heute i.d.R. schon in den Basisversionen Serie sind und keine separaten Kosten ausweisbar sind, wird da auch nix bezahlt.

    Das ganze Fragen, Raten und Herumprobieren wird wenig bringen und vor allem nichts ändern, sondern verzögert nur das Unvermeidliche: Werkstatt aufsuchen und Funktion der Anzeige prüfen lassen.


    Bei all meinen Autos war das tatsächliche Tankvolumen übrigens geringfügig größer als laut Handbuch/Datenblatt.


    Oder um direkt auf die Frage(n) einzugehen:

    Ist der Tank in Wirklichkeit grösser ...

    Allerhöchstwahrscheinlich ja.

    ...oder stimmt etwas mit der Anzeige nicht?

    Allerhöchstwahrscheinlich ja.

    HajoH ich ahnte schon, dass dieser Zähler gemeint sei ;)

    Aber auch eine Pause von vier Stunden macht nur sehr bedingt einen Tageskilozähler daraus ...
    Ich bin sehr wahrscheinlich keine Ausnahme damit, morgens zur Arbeit zu fahren und dort mehr als vier Stunden zu verbringen, was schon in solchen üblichen Alltagssituationen keinen Tageszähler aus dem Fahrten- oder Tourenzähler macht. Ich könnte aber die Strecke der Hinfahrt (oder der Rückfahrt, falls ich mir die täglich gleiche Zahl morgens nicht merken konnte 8o) mal Zwei nehmen ..... *grübel* ....


    Egal ob sich das Ding nach 15 Minuten oder vier Stunden zurückstellt: als Tageskilozähler wars wohl nie konzipiert.

    Hab ich aber noch bei keinem Auto vermisst - und mit BlueLink und Fahrtenliste hab ich hier eh schon mehr Infos beim Kona als bei meinen vorherigen Autos.

    OT:

    In der ehem. DDR mussten die Autos im Voraus bezahlt werden und da musste man Jahrzehnte drauf warten.

    Ich hatte seinerzeit einen Wartburg bestellt und musste dafür keinen Pfennig vorab bezahlen.

    "Absolvierte" Wartezeit zur Wende müssten so ca. sieben Jahre gewesen sein, ca. die Hälfte der veranschlagten Zeit .... Anfang 1990 kam dann eine Karte, aber da wollte auch ich kein Auto auf dem technischen Stand der frühen Siebziger mehr :D


    Trabi hätte je nach Ausstattung "nur" 9 bis 11 Jahre gedauert, Jahrzehnte (Plural!) passte aber auch für Wartburg oder Lada nicht.


    Mit dem Kona oder Hyundai hat das aber wirklich rein überhaupt nichts zu tun.

    100 Watt ist wohl illusorisch

    Die verwendeten USB-C-Kabel könn(t)en es aber bei Bedarf und ich kann jedes meiner Kabel ohne Suchern, Probieren und Wechseln für Alles verwenden, wo die USB-C-Stecker passen. iPad, Notebook, Smartphone und weitere Geräte, egal ob Aufladen oder Daten übertragen oder beides: ich nehme irgendein USB-C-Kabel und es passt immer (außer ich erwische in zu kurzes :-D).


    Das dies nur eingeschränkt auf den Kona und seinen USB-A-Anschluss übertragbar ist, hatte ich ja extra hizugeschrieben.

    (USB 2.0 liefert z.B. max. 500 mA Leistung) .... und Hyundai nur USB 2.0 ....

    Das ist zweifellos ganz und gar korrekt, hat aber wiederum nichts mit Kabeln zu tun, die mit dem einen Gerät funktionieren und mit dem anderen nicht.

    Und der Hyundai hat ja noch einen dedizierten Ladeanschluss, der dürfte etwas mehr als 500 mA liefern, oder?

    So oder so danke für deine Gedanken zum Thema :)

    Eine Frage an die Konafahrer, die nach der unendlichen Warterei ihre Autos bekommen haben. Gab es von Seiten des Händlers oder Hyundai noch irgendwelche Worte der Erklärung oder Entschuldigung?

    Etwas andere und dennoch grob vergleichbare Situation: zwar konnte der Händler nichts dafür, aber die Infos vom Verkäufer waren unterirdisch; hab ich früher schon im Forum genauer beschrieben.

    Bei der Abholung meines HEV-Kona hab ich das (nicht zum ersten Mal) bestimmt, aber höflich und sachlich thematisiert.

    Zuvor wurde mir schon die erste Durchsicht kostenlos zugesagt, bei der Abholung kam dann die zweite Durchsicht obendrauf.


    Den Kona hab ich letzten Juni bekommen, also dürfte die diesen Sommer anstehende wie auch die 2024er Durchsicht für mich kostenlos bleiben, von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterial und natürlich meiner Zeit und meinen Kilometerkosten abgesehen.

    Das Kabel und die Kompatibilität mit dem jeweiligen Smartphone ist ausschlaggebend, egal ob am USB-Netzstecker oder am USB-Autolader:

    Wenn das Kabel nicht für Schnelladen ausgelegt ist oder Kabel und Smartphone nicht zusammenpassen, funktioniert das Schnelladen nicht.

    Ich kaufe nur noch (USB-C-)Kabel, die einerseits PD (power delivery) mit 100 Watt und andererseits Datenübertragung mit minimal 10 GBit/s (also mind. USB 3.1 Gen 2) unterstützen - die funktionieren mit all meinen Geräten von Headset über Smartphone, Tablet bis Notebook reibungslos und zügig. Das Gefummel, welches Kabel mit welchem Gerät und zu welchem Zweck (Strom oder Daten oder beides), war mir nämlich schon vor Jahren zu doof ....


    Für Schnellladen gibts verschiedene Standards, daher schau ich nicht mehr auf diese Buchstabenkürzel, sondern gehe einfach eine Stufe höher :D


    Bei USB A wie in meinem Kona (MJ 2021, EZ 2022) ist das zwar nur bedingt anwendbar, aber auch da gibt es bessere Kabel, die mit allen Geräten arbeiten und künstlich nicht auf eine Marke kastriert sind.