Wenn aber der Leasingvertrag über das Autohaus abgewickelt wurde, müssen die auch die Restwertabwicklung übernehmen.
Das ist nicht korrekt! Der Vertragspartner ist die Leasinggesellschaft Hyundai Leasing. Der Händler hat das Fahrzeug formal an die Leasinggesellschaft verkauft und ist damit nicht mehr am weiteren Geschehen beteiligt! Der Eigentümer während der Vertragslaufzeit ist Hyundai Leasing und somit alleiniger Ansprechpartner für sämtliche Belange.
Hyundai Leasing meldet sich einige Monate vor Ablauf des Vertrages uns teilt einem mit, welche Rückgabemöglichkeiten bestehen. In unserem Fall ist dies entweder abholen lassen des Kona gegen Gebühr oder zu einem noch zu benennenden Sammelpunkt bringen. Bei einer Abholung wird gemeinsam mit dem Fahrer eine vorab Besichtigung des Kona durchgeführt, um grobe Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine detaillierte Bewertung erfolgt bei der Hyundai Leasing im Anschluss, worüber man später informiert wird.
Wir haben das auch gerade mit unserem Händler besprochen und daraufhin die Verträge durchgearbeitet. Unser Vertrag läuft im April 25 aus. Ein Angebot zum Erwerb des Kona wird es nicht geben!
PS: Es gibt andere Leasinganbieter, die teilweise zum Einsatz gekommen sind und möglicherweise Details anders handhaben.