Ich habe schon am 2. Kona e eine Anhängerkupplung von Hyundai Fachwerkstätten abgebaut bekommen. Beide wurden nicht in die Papiere eingetragen, was auch nicht erforderlich ist. Die von Hyundai verwendete Kupplung kommt aus Düren von der Firma MVG.
Nicht in den FZG-Schein eingetragen mit Anhängelast 1.200 kg gebremst und 800 kg ungebremst?? Mag schon sein, dass das in Deutschland möglich ist, in Österreich müssen solche Anhängelasten auf jeden Fall im "Zulassungsschein" vermerkt sein! siehe Bild
PS: fahren kann ich auch, wenn die Anhängekupplung NICHT eingetragen ist, aber im Falle eines Unfalles, kann ich mir nur allzu gut vorstellen, was die Polizei und speziell die Versicherung dazu sagt