Dazu muss man aber auch noch sagen, nur für die wichtig, die auch verpflichtet sind eine EKS zu machen.
Wer schon Jahre lang keine machen muss, der wird wegen dem Betrag nicht anfangen, oder muss man? Aber das gehört hier nicht hin, egal.
Dazu muss man aber auch noch sagen, nur für die wichtig, die auch verpflichtet sind eine EKS zu machen.
Wer schon Jahre lang keine machen muss, der wird wegen dem Betrag nicht anfangen, oder muss man? Aber das gehört hier nicht hin, egal.
Dazu muss man aber auch noch sagen, nur für die wichtig, die auch verpflichtet sind eine EKS zu machen.
Wer schon Jahre lang keine machen muss, der wird wegen dem Betrag nicht anfangen, oder muss man? Aber das gehört hier nicht hin, egal.
das sind so alles Konstellationen, die besser bei einem Steuerberater aufgehoben sind. Man kann ja jetzt nicht jeder Mögliche Variante hier diskutieren
Dehalb noch mal: Sich Informieren und beraten lassen ist hier Gebot Nummer 1
§22 Nr.3 EStG bezieht sich nicht nur auf die THG-Quote(n), sondern auf ALLE sonstigen Einkünfte. Diese dürfen in Summe nicht 256 € überschreiten, sonst besteht die Steuerpflicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die einzelne Einkunft unter der Grenze liegt und somit nicht angegeben werden muss. Liegt die Summe drüber muss man es laut Text angeben. Nur wird wahrscheinlich kaum jemand daran denken, der die 50 € Prämie für die Vermittlung eines Mobilfunkkunden oder Bankkunden oder sonst was 6 mal im Jahr einstreicht.
Insofern kann sich die gesamte Quote lohnen, wenn man eh drüber liegt und dies angibt. Es ist leider kompliziert.
Vergleiche auch https://www.smaveo.de/muss-man…der-thg-quote-versteuern/ und andere FAQ von solchen Anbietern.
Allerdings muss man dann noch das Honorar vom Steuerberater abziehen...
🤯😜
Sind Nebeneinkünfte nicht bis zu 410€ im Jahr steuerfrei wer auch Haupteinkünfte hat?
Wenn man nun nur diese hat, würde es keine Rolle Spielen.
Zitat:
Es gibt aber eine Besonderheit für Arbeitnehmer: Hat die E-Autobesitzerin oder der E-Autobesitzer keine weiteren Einkünfte (etwa aus Vermietungen, Kapitalanlagen oder zusätzlicher freiberuflicher Tätigkeit), sind jährliche Nebeneinkünfte bis 410 Euro steuerfrei.
Wie? Ausgedruckte Webbeiträge insbesondere aus Facebook und WhatsApp werden nicht als rechtsverbindliche Belege anerkannt? Eine Welt bricht zusammen!
😭😂🤣😇
Man kann nur raten, lasst euch beraten wenn ihr die Grenze überschreiten wollt. Und vertraut nicht auf Texte von Webseiten die nicht eure steuerlichen Verhältnisse kennen. Hinterher jammern nützt dann auch nichts mehr.
Ganz genau, da kann man noch so viele Internetartikel posten, die helfen einem nacher auch nicht, wenn das Finanzamt einen Anspruch anmeldet... Und da das ganze uber das Umweltamt läuft, würde ich nicht drauf vertrauen, dass das Finanzamt davon nie was Spitz bekommt.
Irgendwelche nicht so legalen Sachen dürfen hier im Forum kein Thema sein.
Das muss jeder selbst wissen.
tippex, Du Spaßbremse 😁😇😎
Seriöse Aufkäufer wie z. B. Fairnergy weisen auf diesen Sachverhalt vor Auszahlung hin. So kann man den überschießenden Betrag freiwillig für ein Projekt spenden.
Oder bei &Charge als Kilometer gutschreiben lassen-diese Variante habe ich gewählt = 255€ ohne Abzug und 45€ als Kilometergutschrift.
Es gibt interessante Berechnungsbeispiele im WWW zur Steuerberechnung.
Allerdings habe ich von fairnergy keinen aktuellen Hinweis zur Auszahlung in den letzten Wochen erhalten.