THG Bonus - Geld verdienen, nur durch den Besitz eines Elektrofahrzeuges?

  • Guter Einwand, den viele ignorieren. Ob man Steuer abführen muss liegt dabei aber immer in den persönlichen steuerlichen Gesamtpaket. Auf jeden Fall muss man es als "sonstige Einkünfte angeben und es kann durchaus passieren das man dann am Ende weniger hat, als wenn man die pauschalen 255 Euro-Angebote angenommen hätte.


    Ganz doof wird es, wenn man das nicht angibt bei der Steuererklärung. Der Schuß geht meistens nach hinten los.

    Ganz genau, wenn ich die maximal angebotene Prämie von rund 350 Euro annehme, müsste ich so viel Steuern zahlen, dass ich weniger als die 255 übrig habe. da verzichte ich lieber freiwillig auf die 95 Euro und bleibe steuerfrei mit diesen Nebeneinkünften.


    Wie sich hier die Leute gegenseitig Ihre Prämien von jenseits diesem Steuerfreibetrag zeigen, kam mir einfach gleich die Frage, ob sich die Leute dem eigentlich bewusst sind. die erste Reaktion hat mir gezeigt: NEIN, sind sie nicht alle!

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  • Um es etwas zu präzisieren:

    Ob man eine Einnahme versteuern muss, hängt im Wesentlichen von dem zu versteuernden Einkommen in dem Jahr des Eingangs der Einnahme ab. Ist das gesamte zu versteuernde Einkommen aus allen Einkommensarten unter dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an.


    Grundfreibetrag

    Bis zur Höhe dieses Jahreseinkommens müssen überhaupt keine Steuern gezahlt werden. Der Grundfreibetrag (Steuerfreibeträge) hat die Aufgabe, das Existenzminimum des Steuerzahlers zu sichern. Er wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Die Freigrenze beträgt in 2021 jährlich 9.744 Euro für Singles und 19.488 für verheiratete Personen. 2020 waren es 9.408 Euro / 18.816 Euro. Der Grundfreibetrag gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende, Rentner, Studenten und Selbstständige.

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  • Danke!

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  • Duck-E

    Das stimmt im Falle der THG-Quote nur bedingt, da diese aktuell unter § 22 Nr. 3 EStG fällt. Man kann nur sagen richtig beraten lassen!

    Wie gesagt, man kann nur allen hier Raten, dass sie sich genau informieren - bevor es ein Böses erwachen gibt!


    Wollte den Thread damit aber auch nicht sprengen, aber es ist definitiv kein unwichtiger Punkt.

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  • @KonaEV

    Gut, die Grenze von 256€ steht wo?

    § 22 Nr. 3 EStG

    Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. 3Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 4Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend;

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  • Für alle, die in einem Jahr mehrmals eine THG-Quote verkaufen können, ist noch als Ergänzung zu #134 + #136 Satz 2 aus § 22 Nr. 3 EStG wichtig!


    2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

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  • Seriöse Aufkäufer wie z. B. Fairnergy weisen auf diesen Sachverhalt vor Auszahlung hin. So kann man den überschießenden Betrag freiwillig für ein Projekt spenden.

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  • Und es wird bei Überschreiten der Freigrenze der gesamte Betrag steuerpflichtig! Also z.B. bei einer Auszahlung von 300€ werden auch 300€ steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag!

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