Hallo Zusammen,
das hat der Gesetzgeber ganz klar geregelt, das aufladen des Fahrzeuges in der Firma stellt keinen "geldwerten Vorteil" im Sinne des Steuerrechts dar.
Hier in Kurzfassung:
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Bei uns in der Firma, kann ich auch kostenlos laden, muss die Ladesäule aber mit einer Ladekarte freischalten. Unsere Ladesäulen stehen aber in keiner App, oder sonst was, und natürlich auf dem Betriebsgelände. Also wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Gruß
Manfred
BBei uzum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Hier e