Bietet Hyndai in seinen Leasing- Verträgen einen GAP-Schutz?

  • Muss man das extra absichern? Habe meine Kfz-Versicherung so gewählt, dass es 3 Jahre einen Neuwagen gibt und im 4. Jahr die Differenz zum Neuwert mit entschädigt wird.

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    Das Leben ist nur ein schlechtes Adventurespiel... ?(


    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

  • Muss man das extra absichern? Habe meine Kfz-Versicherung so gewählt, dass es 3 Jahre einen Neuwagen gibt und im 4. Jahr die Differenz zum Neuwert mit entschädigt wird.

    Nein, dann ist diese nicht notwendig. Wer eine langfristige Neupreisentschädigung in der Versicherung hat, braucht das nicht. Aber viele achten da nicht drauf. bzw. haben das nicht über die gesamte Laufzeit des Leasingsvertrags eingeschlossen.

  • Ne, ich habe kein Leasing. Daher fragte ich ja, weil einige Kfz-Versicherungen das mehr oder weniger eingeschlossen haben.

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    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

  • Das nennt sich dann aber Neuwertentschädigung und hat nichts mit der GAP-Versicherung zu tun.

    Informiere dich mal was GAP überhaupt bedeutet. Dann wird dir klar dass du von was ganz anderem redest.

    Nur unterm Strich passiert in beiden Fällen das Gleiche, kein finanzieller Schaden. Du solltest dich mal informieren was Neuwertentschädigung bedeutet, dann wüsstest du das es das Gleiche macht.

    Die meisten Versicherungen bieten die Neuwertentschädigung nur nicht immer so lange an, nur gegen Aufpreis, aber es gibt es auch über 3, 4, 5 Jahre.

  • Da bist du aber auf dem Holzweg. Eine GAP-Versicherung ersetzt nicht den Neuwert. Hier wird nur die Differenz erstattet vom Wert beim eintreffen des Ereignisses (Unfall, Diebstahl) zu dem von der Leasinggesellschaft ermittelten Restwertes. Hat nichts mit Neuwert zu tun.

  • Da bist du aber auf dem Holzweg. Eine GAP-Versicherung ersetzt nicht den Neuwert. Hier wird nur die Differenz erstattet vom Wert beim eintreffen des Ereignisses (Unfall, Diebstahl) zu dem von der Leasinggesellschaft ermittelten Restwertes. Hat nichts mit Neuwert zu tun.

    Lies erst einmal richtig! Ich habe geschrieben: Nur unterm Strich passiert in beiden Fällen das Gleiche, kein finanzieller Schaden.


    Ich habe mit keinem Wort behauptet das die GAP den Neuwert ersetzt. Du solltest nicht das verdrehen was ich schreibe, bzw. etwas dazu erfinden!


    Es geht ganz alleine um das Abwenden eines finanziellen Schadens. Und deswegen macht eine zusätzliche GAP nur Sinn, wenn man keine ausreichende Neuwertentschädigung hat.

    Etwas Lektüre für dich:
    https://www.allianz-autowelt.d…versicherung/gap-deckung/


    Punkt 1 ist der, der für dich interessant ist, Zitat:

    Da die „Neuwertentschädigung“ in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung greift, ist es sinnvoll, die Versicherung im Anschluss um die GAP-Deckung zu ergänzen.