Hallo Kona Freunde
Es geht um folgendes:
Ich habe im Mai den Kona als EU Fahrzeug beim Händler um die Ecke gekauft als Neufahrzeug. Der sagte mir das er nur Händler ist und die Garantie würde die normalen offiziellen Hyundai Händler übernehmen. Erste Generalprobe war dann zwei Monate später ein Austausch meiner defekten Batterie. Der Offizielle zierte sich, übernahm dann aber kulanter weise die entsprechenden Kosten und den Austausch der Batterie. Gleichzeitig sollte ich sowas wie ein Antrag auf Garantieübernahme für Deutschland stellen, was ich auch gemacht habe, aber bis heute noch kein Feedback bekommen habe. Heute war ich wegen der Rückrufaktion wieder beim Offiziellen der nicht viel von der Aktion wusste und mich aber darauf aufmerksam machte, das ich mit meinem EU Fahrzeug bei Ihm doch mehr oder weniger an falscher Stelle sei. Mein Ansprechpartner sei das Land wo das Fahrzeug hergestellt worden sei... Jetzt meine Frage gibt es gesetzliche Vorgaben, die das mit dem EU Fahrzeuge regeln, oder habe ich ne fünf Jahres Garantie die mir überhaupt nicht weiterhilft,
weil ich sie hier in Deutschland nicht einfordern kann....????
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder bin ich der Einzige mit einem Kona EU-Fahrzeug?
Gruß aus dem Pott...