KFZ-Steuerbescheid

  • Hallo,
    habe Heute den Steuerbescheid vom Zoll bekommen.


    mein 1600 Kona wird mit 158 € berechnet. (Benziner)


    also 10 € mehr als der Kona ohne Partikelfilter
    Er hat schon den neuen Partikelfilter und sollte
    6d-Temp sein
    im Steuerbescheid steht nur Euro 6


    ist das Richtig?

  • Hallo,
    bei meinem Steuerbescheid steht Emissionsklasse Euro 6
    und die Prüfnummer im Zulassungsschein ist 36AG
    Steuerbetrag 158 €


    Ich habe eine eMail ans KFZ-Zollamt zwecks Klärung gesendet.


    Was Genau steht denn in Eurem Zollbescheid und im Zulassungsschein in der Rubrik 14,1

  • Moin


    Ich habe gestern meinen Steuerbescheid vom Zollamt bekommen. Ich muss 148 € für den 1,6 T-GDI jährlich bezahlen.

  • Moin Tommy


    Diesen Artikel habe ich dazu gefunden.



    Auf Elektroautos wird zehn Jahre keine Kfz-Steuer fällig


    Neu seit Januar 2017: Wer sich einen reinen Elektrowagen zulegt, wird zehn Jahre von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit. Das gilt für Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden bzw. werden. Bislang waren es lediglich fünf Jahre Kfz-Steuerbefreiung.
    Ebenfalls neu: Die zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer gilt auch für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 verkehrsrechtlich genehmigt zu reinen Elektroautos umgerüstet wurden bzw. werden.


    Quelle: Focus Money vom 27.02.17

  • Zusammenfassung:

    Laut Kfz-Steuerrechner des BMF (siehe www.zoll.de) sind für den Kona Benziner (177 PS) jährlich 148 EUR fällig.


    kfz steuer.jpeg


    Für den Kona EV (150kw) sind es laut Steuerrechner 62 EUR/Jahr.


    Allerdings ist er nach § 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
    Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
    Die Steuervergünstigung für Elektrofahrzeuge ist fahrzeugbezogen und nicht antragsgebunden d.h. sie wird automatisch gewährt.


    Kfz steuer electric.jpeg

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