Dann würde ich da mal nachhaken oder die Daten im KraftSt-Bescheid mit dem Fahrzeugschein vergleichen (Hubraum, Feld P1/CO2-Wert Feld V.7).
Vielleicht hat sich die Zulassungsstelle vertippt und falsch Daten an die KraftSt-Festsetzungsstelle der Zollverwaltung weitergegeben.
Das sind Masseverfahren, die bei der Zollverwaltung weitgehend automatisch ablaufen.
Berechnung:
§ 8 Abs. 1 Buchst. b KraftStG
Die Steuer bemisst sich bei Fahrzeugen der Klasse M1 mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum.
§ 9 Ab. 1 Nr. 2 Buchst. b Unterabs. cc KraftStG
Die Jahressteuer beträgt für Personenkraftwagen bei erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro für Fremdzündungsmotoren zuzüglich jeweils 2 Euro für jedes Gramm Kohlendioxidemission je Kilometer, das bei erstmaliger Zulassung ab dem 01. Januar 2014 95g/km überschreitet.
Hubraum 1591 ccm: 16 x 2 EUR = 32 EUR
CO2 153g/km abzgl. 95g/km = 58 g/km x 2 EUR = 116 EUR
Summe: 148 EUR KraftSt/Jahr