KFZ-Steuerbescheid

  • Dann würde ich da mal nachhaken oder die Daten im KraftSt-Bescheid mit dem Fahrzeugschein vergleichen (Hubraum, Feld P1/CO2-Wert Feld V.7).
    Vielleicht hat sich die Zulassungsstelle vertippt und falsch Daten an die KraftSt-Festsetzungsstelle der Zollverwaltung weitergegeben.
    Das sind Masseverfahren, die bei der Zollverwaltung weitgehend automatisch ablaufen.


    Berechnung:


    § 8 Abs. 1 Buchst. b KraftStG
    Die Steuer bemisst sich bei Fahrzeugen der Klasse M1 mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum.


    § 9 Ab. 1 Nr. 2 Buchst. b Unterabs. cc KraftStG
    Die Jahressteuer beträgt für Personenkraftwagen bei erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro für Fremdzündungsmotoren zuzüglich jeweils 2 Euro für jedes Gramm Kohlendioxidemission je Kilometer, das bei erstmaliger Zulassung ab dem 01. Januar 2014 95g/km überschreitet.


    Hubraum 1591 ccm: 16 x 2 EUR = 32 EUR


    CO2 153g/km abzgl. 95g/km = 58 g/km x 2 EUR = 116 EUR


    Summe: 148 EUR KraftSt/Jahr

    >>> :thumbup: Hyundai Kona electric (64 kWh, Premium, Chalk White, Dach Phantom Black, Innenausstattung grau/blau) :thumbup: <>>

    3 Mal editiert, zuletzt von Anne ()

  • Ab 1. September 2018 kommt bei Erstzulassung eines Fahrzeuges der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kraftfahrzeugsteuer zur Anwendung. Nur für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge gelten weiterhin die Werte nach NEFZ (Ausnahmegenehmigung).


    Gegenüber dem NEFZ werden nach WLTP überwiegend höhere Emissionswerte erwartet. Tarifänderungen beispielsweise am Steuersatz für CO2 (2 Euro je 1 g/km), am aktuell steuerfrei bleibenden Teil vom CO2-Wert (95 g/km) oder durch Umrechnungsfaktoren sind im Änderungsgesetz nicht vorgesehen.


    Wäre interessant, zu welchem Stichtag die Kona-Besitzer, die 158 EUR/Jahr KraftSt bezahlen, ihr Fahrzeug angemeldet haben (bzw. was als Erstzulassungsdatum im Fahrzeugschein steht) und welcher CO2-Ausstoß im Fahrzeugschein (V.7) steht.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Anne ()

  • Das ist es: höherer CO2-Ausstoß (warum auch immer?!)


    158mg/km minus 95mg/km = 63mg/km x 2 EUR = 126 EUR + 32 EUR = 158 EUR/Jahr

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  • @ Anne


    arbeitest du in der Verwaltung? die passenden Bestimmung so sauber zitiert und angewendet, wie ein Verwaltungsbeamte(r)

  • Kona 1,6 GDI Allrad mit Zulassung nach September2018 wird mit 188mg/km (steht als Ø-Wert in der COC-Bescheinigung) nach WLTB-Modus eingestuft- meiner ist im November 2018 zugelassen-macht 218.-€ Kfz.-Steuer
    wer vor September zugelassen hat- Glück gehabt

  • ich habe meinen Kona 1600 ccm 177 Ps am 5 Dezember 2018 zugelassen und zahle 170 € laut Zoll und Zulassungsstelle, habe nachgehackt aber keine genaue Antwort bekommen. Ich bezahle mit diesen Kona mehr als mit meinen vorigen Kia 1600 ccm ca 27,0 €. warum?