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Bafa

  • BettyB
  • 24. Juli 2020
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    • 19. Oktober 2020
    • #11

    Meinen habe ich am 28.7. hochgeladen und am Anfang letzter Woche den Bescheid bekommen.

    ...und natürlich AVAS abgelehnt...


    Yoshi57 : Hauptsache du hast den zweiten Teil des Antrags nicht vergessen.

    Kona EV 2020 Dark Knight Premium 150 kW


    ________________________________

    Das Leben ist nur ein schlechtes Adventurespiel... ?(


    ...aber die Grafik ist sehr gut. :D

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    • 9. November 2020
    • #12

    Ich hoffe Ihr habt alle vorausschauend rechtzeitig Einspruch gegen die Streichung des AVAS eingelegt.

    Hier mein Einspruch: und folgend die Antwort von Hyundai auf meine Anfrage

    Einspruch gegen den Vorgang FEM 40064481


    Der Einspruch richtet sich nur gegen die Streichung des Zuschuss für das AVAS System

    Die Richtlinie sagt aus:

    3.4 Voraussetzungen an die Förderung des AVAS – Eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das AVAS muss erteilt worden oder es muss Teil der Typgenehmigung sein. – Es muss den Anforderungen der UN-Regelung Nummer 138, Änderungsserie 01, über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung geräuscharmer Straßenfahrzeuge hinsichtlich ihrer verringerten Hörbarkeit bzw. der Verordnung (EU) Nr. 2017/1576 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an das Akustische Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen entsprechen


    Mein Fahrzeug Hyundai Kona Elektro MJ 20(150KW) LG-UP-3E mit der Fahrgestell Nr.:

    TMAK581GFLJ008066 aus CZ entspricht in vollem Umfang der geforderten Richtlinie, das AVAS ist auch nicht abschaltbar.

    Die AVAS Prämie ist nachzuzahlen.


    und hier die Antwort von Hyundai:

    Sehr geehrter Herr Puck,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass der BAFA-Antrag zur Förderung des AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) abgelehnt wurde, tut uns sehr leid. Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen:

    Ihr Hyundai KONA Elektro des Modelljahres 2020, mit der Fahrzeug-Ident.-Nummer TMAK581GFLJ008066, dessen Basismodell der Hyundai KONA Elektro DAB+ ist, verfügt über das AVAS Fußgängerwarnsystem. In der aktualisierten Typgenehmigung wird die Richtlinienkonformität bestätigt, so dass die zusätzliche Fördersumme in Höhe von EUR 100,00 in Anspruch genommen werden kann. Die entsprechenden Unterlagen zur Typgenehmigung liegen dem BAFA seit dem 26. Oktober 2020 vor. Insofern kann es hier zu einer zeitlichen Überschneidung mit Ihrem Antrag gekommen sein. Bitte machen Sie die Prämie geltend und legen dieses Schreiben Ihrem Widerspruch bei. Gerne stehen unsere Ansprechpartner in der Fachabteilung dem BAFA für Rückfragen zur Verfügung.

    Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem Hyundai KONA Elektro. Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!


    Ich hoffe ich konnte einigen noch helfen..:thumbsup:


    Grüße vom Freizeiter












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    • 9. November 2020
    • #13

    Muss das per Brief erfolgen oder reicht eine E-Mail? Aber ich habe wahrscheinlich schon die Frist verstreichen lassen...

    Hmm, zählt deren Datum oder der Posteingang hier, dann könnte es noch klappen, ansonsten wäre ich zwei Tage drüber... ;(

    Kona EV 2020 Dark Knight Premium 150 kW


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    • 9. November 2020
    • #14

    Ich habe das gepostete Schreiben als Einwurfeinschreiben geschickt und heute die Antwort von Hyundai per mail hinterhergeschickt.

    Ich würde auf jeden Fall mit dem Schreiben von Hyundai Einspruch einlegen. Einspruchsfrist 4 Wochen, das müsste doch noch reichen....^^

    wenn Du mir Deine e-mail schickst leite ich Dir das Schreiben weiter....das gilt auch für alle die mich anschreiben.

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    • 10. November 2020
    • #15

    Mein Antrag wurde auch abgelehnt...Einspruch eingelegt nun heißt es abwarten..?

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  • kinki
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    • 18. November 2020
    • #16

    Antrag eingereicht am 12.08.2020 und am 14.11.2020 kam die Bewilligung

    - ohne Avas das ist mir aber egal.

    Hoffe für alle bei denen den Antrag noch offen ist auf einen positiven Bescheid

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    • 18. November 2020
    • #17

    Einspruch einlegen mit dem Schreiben das ich schon gepostet habe (von Hyundai) nicht einfach 100 Euro verschenken...

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  • tippex
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    • 18. November 2020
    • #18

    Mein Antrag vom Mai 2020 wurde heute (nach Ablehnung und Einspruch im August) endlich positiv beschieden.

    Nur 6 Monate hat es gedauert. Kann das Glück kaum fassen. :m0011:

    Die 100 Euro haben sie natürlich gestrichen. Die will ich aber auch noch.

    Kona EV 64 kW Premium - Tschechien EZ Mai 2020 - Software 240726

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    • 18. November 2020
    • #19

    Hier das Schreiben von Hyundai: für alle auf die das zutrifft.

    Sehr geehrter Herr Puck,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass der BAFA-Antrag zur Förderung des AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) abgelehnt wurde, tut uns sehr leid. Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen:


    Ihr Hyundai KONA Elektro des Modelljahres 2020, mit der Fahrzeug-Ident.-Nummer TMAK581GFLJ008066, dessen Basismodell der Hyundai KONA Elektro DAB+ ist, verfügt über das AVAS Fußgängerwarnsystem. In der aktualisierten Typgenehmigung wird die Richtlinienkonformität bestätigt, so dass die zusätzliche Fördersumme in Höhe von EUR 100,00 in Anspruch genommen werden kann.


    Die entsprechenden Unterlagen zur Typgenehmigung liegen dem BAFA seit dem 26. Oktober 2020 vor. Insofern kann es hier zu einer zeitlichen Überschneidung mit Ihrem Antrag gekommen sein. Bitte machen Sie die Prämie geltend und legen dieses Schreiben Ihrem Widerspruch bei. Gerne stehen unsere Ansprechpartner in der Fachabteilung dem BAFA für Rückfragen zur Verfügung.

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  • Jailman
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    • 20. November 2020
    • #20

    Vielen Dank für die Infos. Ich dachte das geht schneller mit den Antragsbewilligungen. Heißt also, die 6000 € muss man für ca. 3 oder 4 Monate vorfinanzieren.

    Gruß vom Jailman


    Kona EV 64 kWh FL 2021

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